Waffenrecht verschärfen wegen Reichsbürgern? Das sagt der Justizminister!

Berlin - Sie wollten den Staat stürzen - mit Waffen, die ihnen der Staat erlaubt: Wie sollte man mit den sogenannten "Reichsbürgern" umgehen? Bundesinnenministerin Nancy Faeser (52, SPD) kündigte an, beim Waffenrecht nachschärfen zu wollen - doch nun meldete sich der Justizminister zu Wort.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (45, FDP) sieht keine Notwendigkeit für strengere Waffengesetze.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (45, FDP) sieht keine Notwendigkeit für strengere Waffengesetze.  © Michael Kappeler/picture alliance/dpa

Bundesjustizminister Marco Buschmann (45, FDP) sieht Deutschlands Waffenrechte gut aufgestellt - und spricht sich damit gegen eine Verschärfung der Gesetze aus.

"Wir haben in Deutschland strenge Waffengesetze", sagte der FDP-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Aber selbst die strengsten Waffengesetze helfen nicht wirklich, wenn sich Menschen illegal Waffen beschaffen. Wir müssen unser geltendes Recht besser durchsetzen."

Nach der bundesweiten Razzia am vergangenen Mittwoch konnte die Bundesanwaltschaft 25 mutmaßliche Reichsbürger festnehmen lassen. 22 davon sollen "Mitglied einer terroristischen Vereinigung" sein, die die Bundesrepublik stürzen wollten.

Die Waffen bleiben, Beamte gehen

Laut dem Justizminister reicht das aktuelle Waffenrecht aus.
Laut dem Justizminister reicht das aktuelle Waffenrecht aus.  © Patrick Pleul/picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Dafür unterstütze er Faesers Idee, Beamte noch leichter aus dem öffentlichen Dienst zu entlassen, sollten sie sich verfassungsfeindlich verhalten.

"Entscheidend ist, dass wir Menschen mit einer staatsfeindlichen Gesinnung frühzeitig identifizieren und aus dem öffentlichen Dienst entfernen", sagte er. "Damit haben sie auch diesen Zugang zu Waffen nicht mehr. Das ist ein wichtiger Punkt."

Die Ampel-Parteien haben sich bereits im Koalitionsvertrag auf dieses Vorhaben verständigt. Man werde "eine vernünftige Lösung finden".

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Dieses Vorgehen dürfe dann aber nur "im absoluten Ausnahmefall geschehen, wenn klar ist, dass jemand nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht".

Auch bleiben "ein effektiver Rechtsschutz und rechtliches Gehör des Betroffenen unverzichtbar", betonte der Justizminister.

Titelfoto: Montage: Michael Kappeler/picture alliance/dpa,Patrick Pleul/picture alliance/dpa/dpa-Zen

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