Deutschlands ältestes Glühwein-Rezept und warum er früher verboten war

Von Ira Schaible

Bodenheim/Mainz - Klassisch ist er Rot. Immer öfter aber auch Weiß oder Rosé. Neuerdings gibt es ihn auch ohne Alkohol: Glühwein ist im Wandel - und das schon ganz, ganz lange.

Das älteste überlieferte Glühwein-Rezept Deutschlands stammt aus dem Jahr 1834. (Symbolbild)  © Daniel Vogl/dpa

Das erste überlieferte Glühweinrezept in Deutschland stammt aus Sachsen: Der Historiker August Raugraf von Wackerbarth (1770 bis 1850) habe es am 11. Dezember 1834 notiert, berichtet das Deutsche Weininstitut (DWI) im rheinland-pfälzischen Bodenheim zu Beginn der Glühwein-Saison.

Das Rezept habe lange als verschollen gegolten und sei erst Ende 2013 im Nachlass des Grafen im Sächsischen Hauptstaatsarchiv wiederentdeckt worden, berichtet DWI-Sprecher Ernst Büscher.

Auf eine Kanne - etwa ein Liter - Rotwein kamen vier Loth Zimt, zwei Loth Ingwer und je ein Loth Anis, Granatapfel, Muskatnuss und Kardamom. Außerdem ein Gran Safran. Gesüßt wurde das Heißgetränk mit Zucker oder Honig.

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Ein Loth soll etwa 16 Gramm entsprochen haben, ein Gran ungefähr 60 Milligramm. Die genaue Menge in Gramm schwankte aber jeweils nach Region.

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Glühwein-Herstellung stand zunächst unter Strafe

Rudolf Kunzmann habe 1956 in seinem Einmann-Betrieb in Augsburg als erster Glühwein als fertiges Produkt in Flaschen abgefüllt, berichtete Büscher.

"Da es zu jener Zeit weinrechtlich verboten war, fertigen Wein mit Zucker und Gewürzen zu mischen, musste der Unternehmer zunächst einige Strafzahlungen leisten", stellt Büscher fest.

Ende der 1950er Jahre sei die Herstellung von Glühwein dann legalisiert worden.

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Mittlerweile haben auch schon wieder die ersten Weihnachtsmärkte in Deutschland geöffnet - so wie hier im hessischen Offenbach.  © Andreas Arnold/dpa

Rosé-Glühwein erst 2022 offiziell zugelassen

Gesetzlich wurde der "Winzerglühwein" 2012 erstmals definiert. "Die Angabe auf der Flasche garantiert, dass der Glühwein ausschließlich aus eigenen Weinen des Betriebs hergestellt wurde", sagt Büscher.

Die Herstellung von Rosé-Glühweinen sei wegen der gestiegenen Nachfrage im Gesetz erst 2022 zugelassen worden.

Zuvor durften Glühweine nur aus Rot- oder Weißwein hergestellt werden.

Erst 2022 wurde Rosé-Glühwein wegen der gestiegenen Nachfrage offiziell zugelassen. (Symbolbild)  © Heiko Rebsch/dpa

Süßen ist erlaubt, Wasser im Glühwein nicht

Glühwein ist nach dem deutschen Weingesetz ein "aromatisiertes, weinhaltiges Getränk". Er darf ausschließlich aus Rot-, Weiß- oder Roséwein hergestellt, gesüßt und gewürzt werden.

Der Zusatz von Alkohol, Wasser und Farbstoffen ist verboten. Der Alkoholgehalt muss mindestens 7 Volumenprozent haben, aber unter 14,5 Volumenprozent bleiben.

Glühwein ohne Alkohol ist zunehmend gefragt

Alkoholfreier Wein ist zunehmend gefragt. Auch als Glühwein, mit Gewürzen versetzt, ist er inzwischen öfter zu finden, sowohl als Roter als auch als Weißer.

Er darf aber nicht als "alkoholfreier Glühwein" bezeichnet werden. Die richtige weinrechtliche Bezeichnung lautet: "aromatisiertes Getränk aus alkoholfreiem Rot- oder Weißwein".

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