Es darf gejagt werden: Thüringen will schneller Problemwölfe abschießen
Thüringen - Wie die Pressestelle des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten mitteilte, hat der Bundesrat einer Entscheidung des Bundestag zugestimmt, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen und damit als jagdbare Tierart einzustufen.
Thüringens Umweltminister Tilo Kummer (57, BSW) begrüßte die Gesetzesänderung. Ziel sei es vor allem, die Weidetierhaltung besser zu schützen und schneller auf sogenannte Problemwölfe reagieren zu können.
Dabei gehe es in Thüringen weniger um den Wolfsbestand insgesamt, sondern um Tiere, die wiederholt Nutztiere reißen oder eine Gefahr darstellen.
In solchen Fällen soll die Bejagung künftig einfacher und rechtssicher möglich sein. Besonders schwierig zu schützende Weidegebiete – etwa in Hanglagen oder bei Rinder- und Pferdeherden – sollen so besser geschützt werden können.
Als reguläre Jagdzeit ist der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
Wenn ein Wolf trotz Herdenschutz Weidetiere tötet oder verletzt, darf er künftig auch unabhängig von Jagdzeit und Erhaltungszustand geschossen werden. Thüringen will nun die Jagdzeitenverordnung anpassen und einen eigenen Wolfs-Managementplan erarbeiten.
Titelfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa
