So will Thüringen das Bahnpersonal in Zügen schützen

Von Katrin Zeiß

Erfurt - Zum Schutz von Bahnpersonal vor Gewaltdelikten hat die Thüringer Landesregierung die Haushaltsmittel für Sicherheitspersonal in Zügen aufgestockt.

Um das Bahnpersonal in Thüringens Zügen zu schützen wurde das Geld von der Landesregierung aufgestockt. (Symbolfoto)  © Jonas Walzberg/dpa

In diesem und im nächsten Jahr stehen jeweils mehr als 1,7 Millionen Euro für Bahnunternehmen zur Verfügung, damit diese mehr Sicherheitspersonal finanzieren können, teilte ein Sprecher des Verkehrsministeriums auf Anfrage mit. Im vergangenen Jahr waren es noch rund 1,15 Millionen Euro. Bereits seit Mai 2024 finanziere das Land zusätzliches Sicherheitspersonal für die Unternehmen.

In Rheinland-Pfalz war ein 36-jähriger Bahnmitarbeiter am Montag von einem Schwarzfahrer in einem Regionalexpress nahe Kaiserslautern bei einer Ticketkontrolle mit den Fäusten attackiert und so schwer verletzt worden, dass er später starb. Der Kontrolleur hatte den 26-jährigen Fahrgast wegen des fehlenden gültigen Tickets zum Verlassen des Zuges beim nächsten Halt aufgefordert.

Thüringens Verkehrsminister Steffen Schütz (59, BSW) zeigt sich erschüttert über die Tat. Der Bahnmitarbeiter sei "in der Ausübung seines Dienstes Opfer eines schrecklichen Verbrechens" geworden, erklärte Schütz. "Jede Attacke, sei sie verbal oder körperlich, ist eine Attacke zu viel."

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Politik und Gesellschaft stünden in der Verantwortung, Bahnmitarbeitende und Fahrgäste bestmöglich vor Gewalt zu schützen, betonte Schütz.

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In Thüringens Zügen wurde weniger Übergriffe registriert, teilte das Ministerium mit. (Symbolfoto)  © Jens Büttner/dpa

Vorgaben für Personal und Videokameras

Nach Einschätzung des Ministeriums wirkt das den Thüringer Bahnunternehmen zur Verfügung gestellte Landesgeld. Es würden weniger Übergriffe in Thüringer Zügen registriert, hieß es. Konkrete Zahlen nannte das Ministerium nicht.

In neuen Verkehrsverträgen zwischen Land und Verkehrsunternehmen werde den Unternehmen Videokameras und eine verbindliche Quote für Sicherheitspersonal in Zügen vorgegeben.

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Demnach müssen die Unternehmen auf insgesamt fast einer Million Fahrplankilometer über alle Linien hinweg zusätzliches Sicherheitspersonal vorhalten. In welchen Zügen und auf welchen Strecken das geschieht, müssen die Bahnunternehmen entscheiden.

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