Was nach dem Zalando-Aus in Erfurt passiert
Von Simone Rothe
Erfurt - Zwei Wochen nach der Zalando-Entscheidung zur Schließung des Erfurter Logistikzentrums hat die Suche nach Perspektiven für die Beschäftigten und den Standort begonnen.
Die Arbeitsagentur ist seit dieser Woche mit acht Vermittlern direkt in dem Unternehmen vertreten. Zunächst sollen nach Angaben der Regionaldirektion Fälle von Arbeitnehmern bearbeitet werden, bei denen in nächster Zeit befristete Arbeitsverhältnisse auslaufen.
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums wird der Kontakt zum ausländischen Eigentümer der riesige Logistikhalle gesucht, die Zalando nur gemietet hat. Dabei gehe es auch um eine künftige Nutzung und damit neue Arbeitsplätze.
Der Internet-Modehändler will sein Logistikzentrum in Erfurt im September schließen. Davon betroffen sind nach Unternehmensangaben 2700 Arbeitnehmer, darunter viele mit Migrationshintergrund. Hinzu kommen nach Betriebsratsangaben etwa 300 Arbeitsplätze bei Dienstleistern.
Die Vertreter der Arbeitsagentur äußern sich zuversichtlich, dass es die Chance gibt, einen Großteil der Arbeitnehmer zu vermitteln. Einzelne Unternehmen, wie der Buch-Logistiker Zeitfracht, halten sich allerdings noch bedeckt, ob sie eine größere Zahl an Zalando-Mitarbeitern übernehmen.
Es gebe offene Stellen, auf die Bewerbungen möglich seien, sagte ein Sprecher von Zeitfracht auf Anfrage. In der Region um Erfurt haben viele Logistikfirmen wegen der zentralen Lage und einer guten Verkehrsanbindung ihren Sitz.
DGB-Kritik am Agieren des Zalando-Managements
Der Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Michael Rudolph, warf dem Management von Zalando bei seinem Vorgehen in Erfurt erhebliche rechtliche und inhaltliche Mängel vor.
"Die angekündigte Schließung ist mit den demokratischen Mitbestimmungsstrukturen und den geltenden Gesetzen in Betrieben nicht vereinbar." Der Arbeitgeber habe den Betriebsrat in den vergangenen Monaten zu keinem Zeitpunkt über angebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten informiert. Dazu wäre er jedoch nach dem Betriebsverfassungsgesetz vor einer Schließungsentscheidung verpflichtet.
Titelfoto: Marc Tirl/dpa
