Kinski zieht Star-Anwalt ins Boot: Jetzt droht Wim Wenders Klage

Berlin - Aus der Debatte wird ein Rechtsstreit! Der Streit zwischen Nastassja Kinski (65) und Regie-Legende Wim Wenders (80) eskaliert weiter. Nach tagelanger Empörung in der Filmbranche schaltet sie nun Star-Anwalt Christian Schertz (60) ein. Und der macht Druck.

Schauspielerin Nastassja Kinski (65) stößt eine rund zweiminütige Szene aus einem Film von 1975 sauer auf.  © imago/Future Image

Wie Schertz ankündigte, werde man die laufende Woche noch abwarten. "Wenn uns nicht bestätigt wird, dass die Szene entfernt wird, werden wir klagen."

Als Grund gibt der Anwalt die Verletzung von Kinskis Persönlichkeitsrechten als Kind an.

Im Zentrum des Streits steht eine rund zweiminütige Szene aus Wenders' Film "Falsche Bewegung" (1975).

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In einer nächtlichen Szene liegt die damals 13-Jährige lediglich mit einer Unterhose bekleidet auf einem Bett, ihr Oberkörper ist entblößt. Später wird eine sexuelle Begegnung mit einem deutlich älteren Mann angedeutet.

Für Kinski ist der Fall auch deshalb besonders emotional. "Falsche Bewegung" war ihr erster Kinofilm überhaupt, Wim Wenders ihr erster Regisseur.

In der "Süddeutschen Zeitung" sagte die Schauspielerin zuletzt: "Es war nun mal der erste Film, er war mein erster Regisseur und er hat mich nicht beschützt." Die Szene habe sie "mein Leben lang begleitet".

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Wim Wenders spricht sich gegen eine nachträgliche Änderung des Films mit Nastassja Kinski aus

Regisseur Wim Wenders (80) tut das Thema ab, indem er vor einem Präzedenzfall warnt. Das bringt Kinski und Schauspielkollegen auf die Palme.  © IMAGO/Bestimage

Der Regisseur hatte die Debatte vergangene Woche selbst beim Deutschen Filmpreis aufgegriffen.

Zwar sagte Wenders, er würde die Szene heute "nie mehr so machen", sprach sich aber gegen eine nachträgliche Änderung des Films aus. Er warnte vor einem "Präzedenzfall" und stellte die Frage, wie künftig mit historischem Filmerbe umgegangen werden solle.

Genau das bringt Kinskis Anwalt auf die Palme. Wenders versuche, sich "der persönlichen Verantwortung zu entziehen", sagt Schertz.

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"Tatsächlich hat er damit erneut keine Verantwortung übernommen, nur er allein kann das Problem lösen. Er ist der Regisseur, es ist sein Film."

Besonders deutlich wird der Jurist bei einem Punkt: "Es geht hier also nicht um Zensur oder Cancel Culture, so wie er es in seiner Rede andeutete."

Laut Schertz verweigere Wenders seiner Mandantin zudem "bereits seit Jahren" ein persönliches Gespräch. Ganz neu wäre ein solcher Schritt nicht.

Bereits im Fall des Tatorts "Reifezeugnis" (1977) von Wolfgang Petersen, in dem Kinski als Schülerin in einer Beziehung zu ihrem Lehrer gezeigt wird und ebenfalls nackt zu sehen ist, kam es laut Schertz zu einer Einigung mit dem NDR.

Der Sender reagierte damals auf die Kritik der Schauspielerin an den Aufnahmen.

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