Nach Haftstrafe auf Bewährung: RTL will nicht mehr mit Yasin drehen

Köln - Nach dem Vergewaltigungsurteil gegen Reality-Star Yasin Mohamed (35) zieht RTL Konsequenzen: Der Sender will künftig keine Shows mehr mit dem Münchner drehen. Das bestätigte eine Sprecherin auf Anfrage des ZDF.

RTL reagiert scharf auf das Urteil im Vergewaltigungsprozess gegen Reality-Star Yasin Mohamed.  © Thomas Banneyer/dpa

Das Urteil des Amtsgerichts München nehme RTL sehr ernst. Eine weitere Zusammenarbeit mit dem Reality-Star sei deshalb nicht geplant.

"Sexualisierte Gewalt und die Missachtung persönlicher Grenzen sind mit den Werten von RTL nicht vereinbar", heißt es in dem Statement. Der Schutz der Teilnehmer und ein respektvoller Umgang hätten für den Sender höchste Priorität.

Damit dürfte für Yasin Mohamed zumindest ein wichtiger Teil der Reality-TV-Bühne wegfallen. Bekannt wurde der 35-Jährige durch zahlreiche Formate, darunter "Temptation Island VIP", "Kampf der Realitystars" und zuletzt "Love Island VIP".

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Ob auch andere Sender Konsequenzen ziehen, ist noch offen. Weder Sat.1, RTLZWEI oder Amazon Prime Video haben sich bislang nicht zu einer möglichen weiteren Zusammenarbeit mit Yasin geäußert.

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Vergewaltigungsprozess nach "Love Island VIP"-Dreharbeiten

Yasin Mohamed (35) während des Prozesses, der mit einer Haftstrafe auf Bewährung für den Reality-Star endete.  © Britta Schultejans/dpa

Hintergrund der Entscheidung ist ein Gerichtsverfahren um einen Vorfall im Sommer 2024. Damals fanden die Dreharbeiten zur Dating-Show "Love Island VIP" in Griechenland statt. Die ehemalige Kandidatin Sophie Imelmann (30) hatte Yasin anschließend wegen Vergewaltigung angezeigt.

Das Amtsgericht München verurteilte den Reality-Star am Donnerstag (5. November) schließlich zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung. Es sah den Tatvorwurf als erfüllt an. Nach Überzeugung der Richterin hatte Yasin ein "Nein" verstanden und sich dennoch über den Willen der Frau hinweggesetzt.

Der bestritt die Vorwürfe. Während die Staatsanwaltschaft eine noch höhere Strafe von zwei Jahren und acht Monaten gefordert hatte, plädierte seine Verteidigung auf Freispruch.

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Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

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