"Anzeigenhauptmeister" im Kampf gegen Falschparker: Hat das Anschwärzen bald ein Ende?

Gräfenhainichen - Der 18-jährige Niclas Matthei ist mit seinem "Hobby" jüngst in die Schlagzeilen geraten und macht sich damit sicher nicht nur Freunde. Was es mit dem selbsternannten "Anzeigenhauptmeister" auf sich hat und ob seine Handlungen überhaupt rechtens sind, prüft Rechtsanwalt Christian Solmecke mal genauer nach.

Auch dieses Jahr ist Niclas Matthei (18) wieder auf Deutschlands Straßen unterwegs.
Auch dieses Jahr ist Niclas Matthei (18) wieder auf Deutschlands Straßen unterwegs.  © Facebook/Anzeigenhauptmeister

Matthei hat Falschparkern den Kampf angesagt, denn er fährt mit seinem Fahrrad durch ganz Deutschland und zeigt alle an, die ihr Auto unerlaubt falsch abstellen.

Christian Solmecke, Partner in der Kölner Anwaltskanzlei WBS LEGAL nimmt die "Hobby-Petze" in seinem YouTube-Video unter die Lupe.

4247 Anzeigen soll der "Anzeigenhauptmeister" laut eigenen Angaben letztes Jahr in 84 Städten aufgegeben haben. Damit habe er insgesamt 140.995 Euro erwirtschaftet. Das berichtet er unter anderem auf seiner Facebook-Seite.

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In seinem Wohnort Gräfenhainichen habe er mit 905 Anzeigen die meisten Falschparker angeschwärzt.

Um die Richtigkeit der Aussage zu prüfen, fragt Solmecke bei der Gemeinde nach und bekommt interessante Informationen. Im vergangenen Jahr seien zwar knapp 900 private Anzeigen eingegangen, jedoch wurden lediglich 22 Verfahren dazu eingeleitet.

Deutschlands selbsternannter "Anzeigenhauptmeister": Falschparker-Jäger oder unnötiger Troublemaker?

Der "Anzeigenhauptmeister" hat es vor allem auf Falschparker abgesehen. (Symbolbild)
Der "Anzeigenhauptmeister" hat es vor allem auf Falschparker abgesehen. (Symbolbild)  © 123RF/ismaeljs

Diese brachten der Gemeinde lediglich 357 Euro ein, anstatt tausende, wie Matthei behaupte. Das große Geld blieb also aus.

"Außer Spesen nichts gewesen", scherzt Solmecke.

Lustig findet der bekannte Streamer MontanaBlack die Aktion von Niclas Matthei überhaupt nicht. "Dein Leben muss doch unfassbar traurig sein", erzählt er in einem Livestream. Montana ärgere sich darüber, dass so anderen Menschen das Leben nur unnötig schwer gemacht werde.

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Doch kann man dem "Anzeigenhauptmeister" seine Aktionen verbieten, beispielsweise unter dem Tatbestand der falschen Verdächtigung?

Nein, sagt der Rechtsanwalt. Eine falsche Verdächtigung könne man ihm nicht vorwerfen, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass der "Anzeigenhauptmeister" die Anzeigen zu Unrecht aufgegeben hat.

Falls er jedoch weiterhin wegen Kleinigkeiten wie einem herumliegenden Stock auf der Straße oder zu lautem Staubsaugen den Notruf wählt, könnten ihm die Kosten für den Einsatz des Rettungsdienstes in Rechnung gestellt werden.

Titelfoto: Bildmontage: Facebook/Anzeigenhauptmeister; 123RF/ismaeljs

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