Doch kein Urteil im Oktober: Bushido gegen Arafat Abou-Chaker wird zum Never-Ending-Prozess

Berlin - Der vor zwei Jahren gestartete Prozess gegen den Ex-Geschäftspartner von Rapper Bushido (43), einen Berliner Clanchef, wird sich weiter hinziehen und geht nach jüngster Planung des Landgerichts bis ins nächste Jahr.

Bushido (43) und Clanboss Arafat Abou-Chaker (46) stehen sich nun schon seit zwei Jahren im Gericht gegenüber.
Bushido (43) und Clanboss Arafat Abou-Chaker (46) stehen sich nun schon seit zwei Jahren im Gericht gegenüber.  © Carsten Koall/dpa, Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa

Zuletzt hatte die zuständige Strafkammer ein Urteil am 26. Oktober vorgesehen, inzwischen sind zehn weitere Termine bis zum 23. Januar 2023 geplant. Als einen Grund nannte das Berliner Gericht ein Verfahren der zuständigen Strafkammer gegen mutmaßliche Kokainschmuggler, das an diesem Mittwoch beginnt.

Im Prozess gegen den Clanchef soll unterdessen eine umstrittene Audiodatei erneut im Beisein eines Dolmetschers angehört werden, wie der Vorsitzende Richter Martin Mrosk am Montag sagte.

Angeklagt sind der 46 Jahre alte Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder unter anderem wegen Freiheitsberaubung, versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Nötigung, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Untreue. Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, ist Zeuge und Nebenkläger in dem Strafverfahren.

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Die Audiodatei war während des Prozesses aufgetaucht. Sie soll bei einem für das Verfahren entscheidenden Treffen des Musikers und seines Ex-Managers am 18. Januar 2018 angefertigt worden sein. Aus Sicht der Verteidiger der Angeklagten widerlegt der Mitschnitt die Darstellung von Bushido.

Der Musiker zweifelt dessen Echtheit an. Vor einer Woche war die Datei in deutscher und arabischer Sprache im Beisein eines Dolmetschers stundenlang angehört worden. Hinterher bezeichnete dieser sein Gutachten als mangelhaft. Darum soll die Prozedur mit einem anderen Dolmetscher wiederholt werden.

Prozess gegen Arafat Abou-Chaker bis Ende Januar 2023 geschoben

Zudem ist die Videovernehmung eines wichtigen Zeugens in der Türkei geplant. Das Rechtshilfeersuchen sei dort eingegangen, nun gehe es darum, Termine für die Audiovernehmung abzustimmen, sagte Richter Mrosk.

Der Türke mit Verbindungen zu kriminellen Mitgliedern von Berliner Clans war wegen Gewalttaten sowie Drogenhandels aufgefallen und zuletzt angeklagt im Zusammenhang mit einer Schießerei. Im März 2021 wurde er abgeschoben. Weil ihm die Behörden eine Einreise nach Deutschland verwehren, kann der Mann nicht in Berlin vor Gericht als Zeuge gehört werden.

Titelfoto: Carsten Koall/dpa, Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa

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