Familie Ritter: Sohn Christopher darf nicht zur Beerdigung seiner Mutter Karin (†66)

Köthen/Dessau-Roßlau - Vor knapp einer Woche ist Karin Ritter, Oberhaupt der Familie Ritter, im Alter von 66 Jahren verstorben (TAG24 berichtete). Ihre drei ebenfalls durch zahlreiche Stern-TV-Beiträge (RTL) bekannt gewordenen Söhne sitzen derzeit wegen diverser Delikte im Knast. Christopher (34) wurde jetzt verwehrt, Abschied von seiner Mutter zu nehmen.

Christopher (34, r.) wurde untersagt, zur Beisetzung seiner Mutter Karin zu gehen.
Christopher (34, r.) wurde untersagt, zur Beisetzung seiner Mutter Karin zu gehen.  © Screenshot/YouTube/stern TV

Aktuell muss sich der 34-Jährige vor dem Landgericht Dessau-Roßlau verantworten. Stern TV rechnete im Jahr 2019 nach, dass er damals schon insgesamt zwölf Jahre und fünf Monate im Gefängnis saß - zu jener Zeit mehr als ein Drittel seines Lebens.

Vergangenen Freitag ging es am neunten Prozesstag um eine Nacht im Mai 2019, in der er mit einem Kumpel zwei Mopeds und ein Kleinmotorrad klaute, um ihre Alkoholsucht zu finanzieren, berichtete die MZ.

Über seinen Verteidiger habe Christopher anfragen lassen, ob er zur Beisetzung seiner am 30. Januar verstorbenen Mutter gehen dürfe. Weder die Richterin noch die Staatsanwältin hätten dies entscheiden können, heißt es.

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Grund ist, dass der 34-Jährige aktuell im Landeskrankenhaus für Psychiatrie "Salus" in Bernburg sitzt.

Christopher darf nicht zur Beerdigung seiner Mutter Karin: "Haben wir ihm in dieser Woche dreimal erklärt!"

Karin Ritter ist am 30. Januar im Alter von 66 Jahren gestorben.
Karin Ritter ist am 30. Januar im Alter von 66 Jahren gestorben.  © Screenshot/YouTube/stern TV

Die dortige Chefärztin war wenig begeistert von der Anfrage.

"Nein, kann er nicht", sagte Dr. Christine Wildt. "Aber das haben wir ihm in dieser Woche bereits dreimal erklärt. Ich empfinde es als Frechheit, dass er das jetzt noch einmal über den Anwalt probiert."

Die gegenwärtig geltenden Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie würden einen derartigen Besuch nicht zulassen, so die Medizinerin.

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Man kenne die Örtlichkeit nicht, könne die Sicherheit dementsprechend nicht gewährleisten. Zudem dürfen Beisetzungen nur im engsten Familienkreis durchgeführt werden, "der sich durch unser Sicherheitspersonal deutlich vergrößern würde".

Sie wolle ihr Personal zudem nicht dem gesundheitlichen Risiko einer Covid-Infektion aussetzen, zitiert die MZ die Chefärztin.

Titelfoto: Bildmontage: Screenshot/YouTube/stern TV

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