Fans verklagen Madonna: Was ist passiert?

New York/USA - Diesen Fans reicht's! Weil Madonna (65) bei Auftritten verspätet auf der Bühne erschien, haben zwei New Yorker nun gerichtliche Schritte gegen die Sängerin eingeleitet.

Zwei Fans haben Madonna (65) verklagt.
Zwei Fans haben Madonna (65) verklagt.  © Charles Sykes/Invision via AP/dpa

Es ist nicht das erste Mal gewesen, dass Besucher eines Madonna-Konzerts länger auf den Star des Abends warten mussten.

Zuletzt brauchten Fans hier in Deutschland bei der aktuell laufenden "Celebration"-Tour viel Geduld. Teilweise gingen die Shows erst Stunden später los.

Ähnlich lief es auch vor einem Monat im New Yorker Barclays Center ab. Madonna trat bei mehreren Veranstaltungen erst zwei Stunden nach dem offiziellen Beginn vor ihr Publikum, das dann entsprechend verärgert war.

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Großer Frust zeigte sich besonders bei den zwei Besuchern Michael Fellows und Jonathan Hadden. Sie wollten für die Wartezeit entschädigt werden und reichten eine Klageschrift vor dem östlichen Bundesbezirksgericht von New York (USA) ein.

Sie richtet sich gegen Madonna Louise Ciccone, den Tour-Veranstalter "Live-Nation" und den Besitzer der Location.

Auftritte gingen wegen Verspätung bis nach Mitternacht

Die verspäteten Auftritte des Pop-Stars lösen Frust bei so manchem Besucher aus.
Die verspäteten Auftritte des Pop-Stars lösen Frust bei so manchem Besucher aus.  © KEVIN WINTER/GETTY IMAGES NORTH AMERICA/Getty Images via AFP

Gegenstand der Klage sind insgesamt drei Konzerte, die laut Ticket um 20.30 Uhr hätten starten sollen, jedoch letztlich erst um 22.30 Uhr begannen.

Dabei hätte es für die Ticketkäufer keine Benachrichtigung über einen verspäteten Konzertbeginn oder ein späteres Ende gegeben.

So seien Besucher erst nach 1 Uhr aus der Halle herausgekommen, was zu Problemen geführt hätte.

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Schließlich würden Busse und Bahnen nach Mitternacht nur noch eingeschränkt fahren. Manch einer hätte auch früh am Morgen schon wieder arbeiten oder sich um die Familie kümmern müssen.

Die Vorwürfe lauten daher: Vertragsbruch, irreführende Werbung, fahrlässige Fehlangaben und unfaire sowie betrügerische Geschäftspraktiken.

Daraus resultieren Schadenersatz-Forderungen in nicht genannter Höhe.

Titelfoto: Charles Sykes/Invision via AP/dpa

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