Gericht entscheidet: Christina Block darf ihre Kinder nicht mehr sehen
Hamburg/Sonderburg - Nächstes Kapitel im Sorgerechtsdrama um die Kinder von Christina Block (51): Die Steakhouse-Erbin darf zwei ihrer vier Kinder ab sofort nicht mehr sehen.

Das Familiengericht im dänischen Sonderburg hat jetzt endgültig die Entscheidung bestätigt, der 51-Jährigen nicht nur das Sorge-, sondern auch das Umgangsrecht für die Kinder Klara (14) und Theodor (11) zu entziehen.
Nach Einschätzung des Gerichts sei es der freie Wunsch der beiden Kinder gewesen, bei ihrem Vater Stephan Hensel (49) in Dänemark zu leben, was auf die Umstände im Haushalt der Mutter zurückzuführen sei.
Block hingegen hatte stets bekräftigt, dass gegen den Willen der Kinder eine "Entfremdung" stattgefunden habe - entsprechend empört reagierte die Steakhouse-Erbin auf die Entscheidung des Gerichts.
Ihre Anwältin Elisabeth Unger erklärte gegenüber dem "Hamburger Abendblatt": "Anfang Januar 2024 wollte der Sohn nicht weg von seiner Mutter, klammerte sich an sie – was mehrere Personen, unter anderem Anwälte beobachteten. Monate später, während der Sohn in Obhut des Vaters war, behauptet der Sohn das komplette Gegenteil. Das ist Entfremdung par excellence!"
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Christina Block und Gerhard Delling

Der Sorgerechtsstreit zwischen den beiden Parteien läuft bereits seit Jahren und gipfelte in einer Entführung der beiden Kinder aus Dänemark in der Silvesternacht 2023/24.
Block bestreitet bis heute, etwas mit der Entführung und dem Transport der Kinder nach Hamburg zu tun gehabt zu haben, allerdings erhob die Staatsanwaltschaft vor Kurzem Anklage gegen sie und ihren Lebensgefährten, Ex-TV-Moderator Gerhard Delling (66), wegen Kindesentführung und Beihilfe.
Beide wiesen die Anschuldigungen über ihre Anwälte zurück. Bis zu einem Urteil gilt laut Staatsanwaltschaft für die Angeklagten "weiterhin die Unschuldsvermutung".
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