Berufung im Hitlergruß-Prozess um Melanie Müller: So urteilte das Gericht dieses Mal

Leipzig - Auch in zweiter Instanz wurde Melanie Müller (37) wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (Hitlergruß) und dem Besitz von Betäubungsmitteln schuldig gesprochen. Die Richterin senkte die Höhe der verhängten Geldstrafe allerdings deutlich.

Melanie Müller (37) wurde auch in zweiter Instanz verurteilt.
Melanie Müller (37) wurde auch in zweiter Instanz verurteilt.  © David Hammersen/dpa

Statt 80.000 Euro soll die Sängerin nun nur noch 3500 Euro zahlen, aufgeteilt in 70 Tagessätze á 50 Euro.

Müller nahm das Urteil emotionslos entgegen.

Das Landgericht Leipzig verurteilte die ehemalige Dschungelkönigin, weil sie bei einem Auftritt bei der als vom Verfassungsschutz rechtsextrem eingestuften Gruppe "Rowdys Eastside MC" im September 2022 mehrfach den Hitlergruß zeigte.

Verfahren gegen Melanie Müller und Partner eingestellt
Melanie Müller Verfahren gegen Melanie Müller und Partner eingestellt

Müller und ihr Verteidiger Adrian Stahl hatten auf einen Freispruch plädiert. Sie sagten, dass die Sängerin bei ihrem Auftritt In-Ear-Kopfhörer trug und durch das Halb-Playback nicht hörte, wie das Publikum rechtsextreme Rufe tätigte. Die Geste sei lediglich ein Anheizen gewesen.

Richterin Karen Aust sah das nicht so. Demnach lief keine Musik als Müller die Menge mit "Ost-Ost-Ost-Deutschland"-Rufen anheizte, mindestens eine Person in der Menge den Hitlergruß machte und die Sängerin ebenfalls mehrfach mitmachte.

Armbewegung war nach Ansicht der Richterin kein Teil der Choreografie

Melanie Müller (37, r.) und ihr Verteidiger Adrian Stahl (l.) hatten auf einen Freispruch plädiert.
Melanie Müller (37, r.) und ihr Verteidiger Adrian Stahl (l.) hatten auf einen Freispruch plädiert.  © Jan Woitas/dpa

Man gehe davon aus, dass die zu dem Zeitpunkt alkoholisierte Melanie Müller sich von der Menge mitreißen ließ. Da währenddessen keine Musik lief, kann es laut der Richterin auch nicht als Teil der Choreografie gewertet werden.

Trotzdem wurden einige Aspekte berücksichtigt, die die Strafe milderten. So liege die Tat nun unter anderem schon einige Jahre zurück und das Verfahren dauerte sehr lange. Außerdem wirkte durch die Öffentlichkeit großer Druck auf Melanie Müller und zog wirtschaftliche Folgen für sie nach sich.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig die ehemalige Dschungelkönigin noch zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen á 500 Euro (insgesamt 80.000 Euro) verurteilt. Damals wurde das Einkommen der Sängerin geschätzt, weil sie es nicht öffentlich angeben wollte.

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Im Berufungsprozess legte die Sängerin offen, dass sie in den letzten Monaten ein monatliches Nettoeinkommen von 1500 Euro hatte.

Außerdem wurde sie wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln schuldig gesprochen. Das Gericht glaubt nicht, dass die Drogen, wie von Melanie Müller behauptet, einer Freundin gehörten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Melanie Müller und ihr Verteidiger Adrian Stahl können in Revision gehen.

Titelfoto: David Hammersen/dpa

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