Leipzig - Melanie Müller (37) gehörte zu den meist gefeierten Stars im Reality-Fernsehen. Nach ihrem ersten großen TV-Auftritt bei "Der Bachelor" im Jahr 2013, gewann sie direkt im Jahr darauf die Krone im Dschungelcamp. Heute ist von dem Glanz und dem Geld nicht mehr viel übrig.
Die Vorwürfe im Hitergruß-Prozess haben der Reputation von Melanie Müller zugesetzt. Vor Gericht legte die Schlagersängerin jetzt erstmalig offen, wie viel Geld sie aktuell wirklich noch verdient.
Das ist für sie vor allem auch wichtig, weil sie ursprünglich zu einer Strafe von insgesamt 80.000 Euro verurteilt wurde. Geld, das die Sängerin nach aktuellen Informationen nicht hat.
Die Ex-Dschungelkönigin lebt nach eigener Aussage momentan von einem monatlichen Nettoeinkommen von 1500 Euro.
Dazu kommen geringe zweistellige Einnahmen durch Streaming und wenige Tausend Euro für Auftritte auf Mallorca im vergangenen Sommer.
Sie habe demnach Schulden von rund 150.000 Euro und erklärte, dass sie aktuell sogar ihre Leipziger Immobilie zwangsversteigern müsse.
Melanie Müller hat wieder einen "normalen" Job
In Deutschland, Österreich und der Schweiz wurde sie seit der Verurteilung nur einmal gebucht. Geplante Shows wurden abgesagt. TV-Auftritte hatte sie seit dem Bekanntwerden der Vorwürfe 2022 nicht mehr.
Momentan lebe Müller vor allem durch Zuwendung von ihrem neuen Partner Andreas Kunz und ihren Eltern. "Mit 37 ist das nicht so schön, aber es ist so", sagte sie im Berufungsprozess. Dabei würde es sich vor allem um geringere Geldbeträge, Einladungen zum Essen oder Sachen für ihre Kinder Mia Rose (8) und Matty (6) handeln.
Ihr Noch-Ehemann Mike Blümer (59) und Müller zahlen momentan beide keinen Unterhalt für die gemeinsamen Kinder. Das Sorgerecht wird vor Gericht in Leipzig noch geklärt.
Melanie Müller hat seit dem 1. Dezember auch wieder einen Job in Festanstellung. Sie arbeite für 20 Stunden die Woche als Eventmanagerin für ein mitteldeutsches Camping- und Gastrounternehmen.
Ob sie im nächsten Sommer noch einmal auf Mallorca gebucht wird und wieder auf der Bühne stehen wird, sei aktuell unklar.
Am heutigen Montag wird das Urteil im Berufungsprozess wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (Hitlergruß) und dem Besitz von Betäubungsmitteln erwartet.