Von André Jahnke
Leipzig - Der Berufungsprozess gegen Schlagersängerin Melanie Müller (37) wegen Zeigens des Hitlergrußes wird wohl nicht mehr in diesem Jahr beginnen. Bislang sei kein Termin bekannt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Leipzig auf Anfrage. Grund seien Terminprobleme mit Beteiligten im Ausland.
Der Prozessauftakt war in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht Leipzig zweimal kurzfristig verschoben worden, nachdem die Ballermann-Sängerin jeweils ein ärztliches Attest vorgelegt hatte.
Zudem würden Prozesse, bei denen die Angeklagten in Untersuchungshaft sitzen, vorgezogen, erläuterte der Sprecher.
Das Amtsgericht hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin vor mehr als einem Jahr wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro, also 80.000 Euro, verurteilt.
Dagegen hatte die heute 37-Jährige Berufung eingelegt.
Gericht: Müller hatte mehrmals den Hitlergruß gezeigt
Laut erstinstanzlichem Urteil hatte Müller bei einem Konzert in Leipzig im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Zudem hatten Ermittler bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt.
Müller hatte die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger stets zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt.
Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: "Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi".
Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.