Melanie Müller: Jetzt ist das Hitlergruß-Urteil endgültig

Von André Jahnke

Leipzig - Schlagersängerin Melanie Müller (37) ist rechtskräftig wegen des Zeigens des Hitlergrußes verurteilt!

Melanie Müller (37) hat sich selbst dazu entschieden, die Revision nicht weiterzuverfolgen. (Archivfoto)
Melanie Müller (37) hat sich selbst dazu entschieden, die Revision nicht weiterzuverfolgen. (Archivfoto)  © David Hammersen/dpa

Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Leipzig auf Anfrage mit. Die eingelegte Revision sei als unzulässig verworfen worden, weil sie nicht in der vorgegebenen Frist begründet wurde, hieß es.

Die 37-Jährige hatte zuvor schon auf ihrer Instagram-Seite mitgeteilt, sie habe sich nach "sehr reiflicher Überlegung" entschieden, die Revision nicht weiterzuverfolgen.

Das Landgericht Leipzig hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin Mitte Januar wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Drogenbesitzes in zweiter Instanz verurteilt.

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Es verhängte eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro - insgesamt 3500 Euro.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und zunächst angekündigt, Revision gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht Dresden einlegen zu wollen.

In dem Statement hatte Müller den Verzicht auf die Revision vor allem mit dem Druck, der "in den vergangenen Monaten auf meine Familie und insbesondere auf meine Kinder ausgeübt wurde", begründet.

Sie betonte, dass die Entscheidung keine Zustimmung zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen bedeute.

Vorsitzende Richterin entscheidet gegen Müller

Karen Aust war die Vorsitzende Richterin am Landgericht Leipzig. (Archivfoto)
Karen Aust war die Vorsitzende Richterin am Landgericht Leipzig. (Archivfoto)  © Jennifer Brückner/dpa

Laut Landgericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken, begründete Karen Aust, Vorsitzende am Landgericht Leipzig, die Entscheidung.

Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, rechtfertigte sich Müller. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf "Zicke zacke, zicke zacke, hoi, hoi, hoi".

In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig noch eine Strafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro (80.000 Euro) verhängt. In zweiter Instanz war die Höhe der Tagessätze geringer ausgefallen, weil das Landgericht die aktuellen Einkünfte Müllers deutlich geringer eingestuft hatte.

Titelfoto: David Hammersen/dpa

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