Melanie Müllers Haus wird zwangsversteigert: So viel ist die Immobilie der Sängerin wert

Leipzig - Auch in zweiter Instanz wurde Melanie Müller (37) wegen des Zeigens des Hitlergrußes und des Besitzes von Betäubungsmitteln im Januar schuldig gesprochen. Vor Gericht hatte die Schlagersängerin dabei offengelegt, dass sie auf einem Schuldenberg sitzt. Nun tauchte das Haus der 37-Jährigen auf der Seite des Leipziger Amtsgerichts auf: Anfang Mai soll es zwangsversteigert werden.

Das frei stehende Bahnhofsgebäude im Stadtteil Wahren wurde 1902 errichtet. (Archivbild)
Das frei stehende Bahnhofsgebäude im Stadtteil Wahren wurde 1902 errichtet. (Archivbild)  © PR/Amtsgericht Leipzig

Den Wert der Immobilie im Stadtteil Wahren beziffern die Gutachter dabei auf stolze 800.000 Euro!

Das frei stehende ehemalige Bahnhofsgebäude wurde demnach 1902 errichtet und um 2020 umfangreich modernisiert und instandgesetzt. Zusammen kommen die Gewerbeeinheit im Erdgeschoss sowie eine geplante Einliegerwohnung (83 qm) und eine weitere große Wohneinheit (363 qm) auf eine Gesamtmietfläche von 595 Quadratmeter.

Teil der Immobilie ist auch ein ehemaliges frei stehendes Toilettenhäuschen (Baujahr 1903) auf dem Grundstück, dessen Dach jedoch eingestürzt ist, sowie mehrere Parkplätze.

3500 statt 80.000 Euro Strafe für Hitlergruß: Melanie Müller geht gegen Urteil vor
Melanie Müller 3500 statt 80.000 Euro Strafe für Hitlergruß: Melanie Müller geht gegen Urteil vor

RTL berichtet derweil unter Berufung auf informierte Kreise, dass sich das Haus aktuell noch im Besitz von Melanie Müller befindet.

Das Leipziger Amtsgericht veröffentlichte diese Bilder aus dem Jahr 2024 nun samt Gutachten auf einer Seite für Zwangsversteigerungen des Landes Sachsen. Am 7. Mai soll die Immobilie unter den Hammer kommen.
Das Leipziger Amtsgericht veröffentlichte diese Bilder aus dem Jahr 2024 nun samt Gutachten auf einer Seite für Zwangsversteigerungen des Landes Sachsen. Am 7. Mai soll die Immobilie unter den Hammer kommen.  © PR/Amtsgericht Leipzig

Müller zieht vors Oberlandesgericht in Dresden

Mitte Januar hatte das Leipziger Landgericht das erstinstanzliche Urteil gegen die Schlagersängerin bestätigt, die Geldstrafe jedoch deutlich reduziert. (Archivbild)
Mitte Januar hatte das Leipziger Landgericht das erstinstanzliche Urteil gegen die Schlagersängerin bestätigt, die Geldstrafe jedoch deutlich reduziert. (Archivbild)  © Jan Woitas/dpa

Im Berufungsprozess vor dem Leipziger Landgericht hatte die 37-Jährige im Januar über offene Forderungen des Finanzamtes in Höhe von 150.000 Euro ihr gegenüber gesprochen. Laut Medienberichten kommen noch einmal knapp 40.000 Euro Ausstände bei privaten Gläubigern obendrauf.

Demnach lebt die frühere RTL-Dschungelkönigin aktuell monatlich von einem Nettoeinkommen von 1500 Euro. Hinzu kämen geringe zweistellige Einnahmen durch Streaming und wenige Tausend Euro für Mallorca-Auftritt im vergangenen Sommer.

Das Landgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil, reduzierte die zuvor verhängte Strafe in Höhe von 80.000 Euro jedoch aufgrund der finanziellen Umstände der Sängerin auf 3500 Euro.

Berufung im Hitlergruß-Prozess um Melanie Müller: So urteilte das Gericht dieses Mal
Melanie Müller Berufung im Hitlergruß-Prozess um Melanie Müller: So urteilte das Gericht dieses Mal

Müller kündigte wenig später jedoch an, das Urteil nicht akzeptieren zu wollen, und legte Revision ein. Als Nächstes wird sich somit das Dresdner Oberlandesgericht mit dem Fall beschäftigen. Die 37-Jährige bestreitet bis heute, den Hitlergruß auf einer Veranstaltung der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Gruppe "Rowdys Eastside MC" in Leipzig im September 2022 gezeigt zu haben. "Ich werde weiter für meine Unschuld kämpfen", verkündete Müller bei Instagram.

Titelfoto: Bildmontage/PR/Amtsgericht Leipzig/Jan Woitas/dpa

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