Rückschlag vor Gericht: Cher wird Vormundschaft für Sohn verweigert
Los Angeles/USA - Angesichts der Drogen-Probleme ihres Sohnes wollte Pop-Ikone Cher (77) nicht mehr länger tatenlos zusehen. Sie beantragte im Dezember eine Vormundschaft für Elijah Blue Allman (47). Doch ein Gericht ließ das Vorhaben nun zunächst scheitern.
Wie "Daily Mail" berichtet, hat eine Richterin des Los Angeles Superior Courts den Antrag am gestrigen Freitag bei einer Anhörung im Beisein von Mutter und Sohn abgelehnt.
Cher soll die Vormundschaft damit begründet haben, dass Allman wegen seiner Drogenabhängigkeit sowie psychischen und körperlichen Gesundheitsproblemen nicht in der Lage sei, sein Einkommen zu verwalten.
Insbesondere gehe es um 120.000 US-Dollar (umgerechnet rund 109.000 Euro) pro Jahr, die Allman aus einem Treuhandfonds - eingerichtet durch seinen verstorbenen Vater - erhalte.
"Ich fürchte, er wird die monatlichen Zahlungen in Höhe von 10.000 Dollar für Drogen ausgeben und so sein Leben in Gefahr bringen", sagte die Sängerin.
Richter fordert Einhaltung von Fristen
Aufgrund ihrer Befürchtungen soll Cher im Antrag gefordert haben, dass die Treuhand-Zahlungen fortan auf ein Vormund-Konto überwiesen werden und sie künftig für den täglichen Lebensunterhalt sowie die Gesundheitsfürsorge ihres Sohnes aufkommt.
Dagegen habe sich der 47-Jährige gewährt, seine Anwälte eingeschaltet und Einspruch eingelegt.
Laut "Daily Mail" ist der Prozess vorerst unterbrochen. Die vorsitzende Richterin habe bemängelt, dass Allman weniger als 24 Stunden voraus und damit zu kurzfristig über die Klage seiner Mutter informiert worden sei.
Dem Medienbericht zufolge hat Chers Anwältin, Gabrielle Vidal, den Richter aufgefordert, auf die übliche Frist von fünf Tagen zu verzichten. "Ohne eine Anordnung der Vormundschaft könnte Allman durch die Treuhandgelder noch heute in eine Lebens- oder Todeslage gebracht werden", soll Vidal gesagt haben.
Bis zum 29. Januar hat das Anwaltsteam des Popstars nun Zeit, um der Gegenseite alle vorliegenden Dokumente und Details übermitteln.
Titelfoto: Evan Agostini/Invision/dpa