Zu schwanger für Sex-Szenen? Berliner TV-Star klagt gegen Kündigung

Berlin - "Es kann doch nicht sein, dass wir Mütter alle so tun, als würden wir keine Kinder bekommen, aus Angst, dass uns unsere Jobs weggenommen werden!" Das schreibt Caro Cult (32, "Babylon Berlin") auf Instagram. Die Schauspielerin verlor nur acht Tage vor Drehbeginn eine Rolle - weil sie schwanger war.

Caro Cult (32) bekam 2025 ihr erstes Kind.  © IMAGO / PIC ONE

"Ich wünsche mir so sehr, dass Frauen keine Angst davor haben müssen, Mütter zu werden", sagt Cult und will mit ihrer Geschichte auf die Benachteiligung schwangerer Frauen in der Filmbranche aufmerksam machen.

2024 wurde sie für die Rolle einer Lehrerin in der ARD-Serie "Schattenseite" besetzt, die eine Affäre mit ihrem Schüler hat. Mehrere Sex-Szenen waren geplant, die in der fertigen Serie mit neuer Darstellerin Franziska von Harsdorf (30) aber nicht explizit sind.

"Zur Not hätte man ein Körperdouble einsetzen können", sagt sie im "Spiegel"-Interview. "Beim Film wird doch ständig etwas gefakt." Doch es kam anders.

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Nachdem sie ihre Schwangerschaft am Ende des ersten Trimesters gegenüber der Produktionsfirma Dreamtool gemeldet hatte, rief demnach eine Mitarbeiterin bei Cults Agentin an und erklärte, dass die Schwangere "nicht mehr den für die Rolle notwendigen Sex-Appeal" mitbringe.

Die Produktionsfirma bestreite die "unangemessene Formulierung" nicht.

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Franziska von Harsdorf (30) übernahm schließlich die Rolle der Lehrerin Diana in der ARD-Serie "Schattenseite".  © ARD Degeto Film/HR/funk/Dreamtool Entertainment GmbH/Elliott Kreyenberg

Caro Cult erhält Hälfte der Gage als Schadensersatz

Doch das sei nicht der Grund für die Umbesetzung gewesen, sondern Mutterschutz-Regelungen, geplante Nacht-Drehs im Winter, Versicherungsfragen und organisatorische Abläufe.

"Ich war nie für einen ganzen Drehtag eingeplant, sodass ich eigentlich keine Probleme durch eine hohe Arbeitsbelastung sah", so Cult. Sie zog vor das Arbeitsgericht Berlin. Der Streit endete in einem Vergleich. Dreamtool zahlte die Hälfte der Gage als Schadensersatz, die Hälfte von dem, was die Schauspielerin gefordert hatte.

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