Herzogin Meghan gewinnt Rechtsstreit gegen ihre Schwester: Verleumdungsklage abgewiesen!

Florida (USA) - Es ist allgemein bekannt, dass sich Herzogin Meghan (41) nicht nur mit der royalen Familie ihres Ehemannes Prinz Harry (38) im Zwist befindet - sondern auch mit ihrer eigenen Familie. Samantha Markle (58) klagte gegen ihre Schwester, doch zu einem Gerichtsprozess soll kommt es wohl nicht.

Meghan (41, l.) soll ihre Familie in einem Oprah-Interview absichtlich schlecht dargestellt haben. Die Richterin sah das jedoch anders.
Meghan (41, l.) soll ihre Familie in einem Oprah-Interview absichtlich schlecht dargestellt haben. Die Richterin sah das jedoch anders.  © Peter Dejong/AP

Meghan brachte ihre Familie gegen sich auf, als sie in einem Interview mit Oprah erzählte unter anderem, dass sie "als Einzelkind" aufgewachsen sei, und sich wohl "quasi selbst in großer Armut" großzog.

Laut Halbschwester Samantha Markle seien das alles Lügen. Sie verklagte Meghan vor einem Bundesgericht in Florida wegen "nachweislich falscher und böswilliger Aussagen" auf 75.000 US-Dollar (circa 69.000 Euro). Doch die Verleumdungsklage wurde abgewiesen.

Samantha behauptete "Demütigung und Hass" ausgesetzt gewesen zu sein, Bezirksrichterin Charlene Edwards schrieb allerdings am gestrigen Donnerstag in ihrer Anordnung: "Wie ein vernünftiger Zuhörer es verstehen würde, äußert die Angeklagte lediglich eine Meinung über ihre Kindheit und ihre Beziehung zu ihren Halbgeschwistern."

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Damit seien Meghans Äußerungen "nicht nachweislich falsch" gewesen.

"Kein Gegenstand für ein Gericht"

Die Chancen darauf, dass sich Samantha (58) und ihre Schwester wieder vertragen stehen nun möglicherweise schlechter als vorher.
Die Chancen darauf, dass sich Samantha (58) und ihre Schwester wieder vertragen stehen nun möglicherweise schlechter als vorher.  © Screenshot: Twitter/Salve Hurley

Samantha warf ihrer Halbschwester berechnendes Kalkül vor und behauptete diese habe "die Kampagne inszeniert um den Ruf und die Glaubwürdigkeit ihrer Schwester [Samantha] und ihres Vaters zu zerstören", um eine falsche "Aschenputtel"-Image ihrerseits bewahren zu können.

Wirklich beweisen, kann die erboste Markle-Schwester diese Vorwürfe aber wohl nicht.

"Daher stellt das Gericht fest, dass die Aussage des Beklagten nicht objektiv nachprüfbar oder empirisch beweisbar ist. Die Klägerin kann die Meinung der Beklagten über ihre eigene Kindheit nicht plausibel widerlegen", hieß es ferner in der Anordnung.

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Meghans Anwalt, Michael Kupp, sah diese Entwicklung bereits kommen und meinte bereits vergangenen Monat: "Nicht jede vermeintliche Beleidigung sollte vor Gericht gestellt werden, und das trifft hier zu. Die Klägerin stellt Meghans eigene Eindrücke von ihrer eigenen Kindheit in infrage. Das ist kein angemessener Gegenstand für ein Gericht."

Titelfoto: Bilmdontage: Peter Dejong/AP, Screenshot: Twitter/Salve Hurley

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