Post und Pakete: Verbraucherschützer raten explizit von Abstellgenehmigungen ab

Leipzig - Die Anzahl an Beschwerden über Postdienstleistungen ist so hoch wie noch nie. Immer mehr Firmen bieten sogenannte Abstellgenehmigungen an. Ein Verbraucherschützer hat in der MDR "Umschau" aber explizit davon abgeraten, diese zu benutzen. Außerdem kamen in der neuen Ausgabe der Magazin-Sendung Kunden zu Wort, die schlechte Erfahrungen damit gemacht haben.

Nicht nur bei Hermes kam es zu Problemen. Das Team der MDR "Umschau" sprach auch mit einem Kunden, dessen Paket von DPD angeblich am gewünschten Ort abgestellt wurde, dort aber nicht auffindbar war. (Symbolbild)  © Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Das Fernseh-Team hat für die Sendung mit Thomas Hess gesprochen. Er hatte ein Handy für 549 Euro bestellt, das vom Dienstleister Hermes geliefert werden sollte. Am Tag der Zustellung arbeitete er im Home-Office.

Per Mail wurde ihm dann mitgeteilt, dass sein Paket an seinem gewünschten Ablageort hinterlegt wurde. Geklingelt hatte niemand, und Thomas Hess konnte das Paket auch nirgendwo in seinem Garten finden.

Er kontaktierte den Händler und den Versanddienstleister, aber keiner wollte ihm helfen. "Es scheint tatsächlich so, dass in dem Moment, wo ich eine Abstellgenehmigung habe, alle die Hände heben und sagen, sie sind raus", erinnerte sich der Mann.

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Auf eine Anfrage der MDR "Umschau" erklärte die Hermes Germany GmbH, dass der Kunde das Verlustrisiko trage, sobald er aktiv eine Abstellgenehmigung erteilt hat. Deswegen solle man einen sicheren und geschützten Ort wählen.

Das bestätigte auch Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der Dienstleister erfülle seinen Auftrag, sobald er das Paket am Wunschort abstellt.

"Man fühlt sich alleingelassen mit seinem Problem, weil keiner kümmert sich darum und versucht, das aufzuklären", sagte Hess. Doch woran liegt das und was kann man als Kunde tun?

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Paketboten klingeln oft nicht, weil sie keine Zeit haben

Bei der Abstellgenehmigung bringen die Zusteller das Paket nur bis zu einem vorher vereinbarten Ort. Danach haftet der Kunde. (Symbolbild)  © Sven Hoppe/dpa

Oliver Buttler wies darauf hin, dass man unbedingt die AGB vorher lesen soll. Wenn dort beispielsweise drinsteht, dass der Zusteller erst klingeln muss, bevor er das Paket am Wunschort abstellen darf, kann man sich darauf berufen.

Eine ehemalige DHL-Paketbotin berichtete dem Drehteam aber anonym, dass dafür oft keine Zeit bleibe. Die Paketmenge sei in den letzten Jahren so stark gestiegen, dass man teilweise nur zwei Minuten pro Paket gehabt hätte. Viele würden deswegen gar nicht klingeln, weil es zu lange dauern würde.

Der Verbraucherschützer hat explizit davon abgeraten, Abstellgenehmigungen zu erteilen. "Wenn ich das mache, dann vielleicht in einer Postbox. Dort habe nur ich mit einem Zugangscode die Möglichkeit, das Päckchen zu bekommen", sagte er. Alternativ könne man auch einen vertrauensvollen Nachbarn fragen, ob er die Sendung annehmen würde.

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Im Fall von Thomas Hess bekam er schlussendlich das Geld für sein verlorenes Paket von einem Subunternehmer von Hermes wieder. Das ist aber nicht selbstverständlich und beruht meistens auf Kulanz.

Die ganze Ausgabe der MDR "Umschau" vom 7. April könnt Ihr in der ARD Mediathek schauen. Neue Folgen laufen dienstags um 20.15 Uhr im MDR.

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