Urteil im Erpressungs-Prozess um Michael Schumacher steht endgültig fest
Von Frank Christiansen
Wuppertal - Nach der versuchten Erpressung der Familie von Michael Schumacher (56) hat das Wuppertaler Landgericht das Urteil des Amtsgerichts bestätigt und die Berufung verworfen.
Der 54-jährige Hauptangeklagte aus der Konstanzer Türsteher-Szene wurde zu drei Jahren Haft wegen versuchter schwerer Erpressung verurteilt.
Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie Schumacher erhielt wegen Beihilfe zwei Jahre Haft auf Bewährung.
Das Urteil gegen den Sohn des Hauptangeklagten, sechs Monate Haft auf Bewährung, war bereits während des Berufungsprozesses rechtskräftig geworden, als der 31-Jährige seine Berufung zurückzog.
Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos von Michael Schumacher erpresst worden. Sie sollten 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen.
Der frühere Formel-1-Rennfahrer wird seit seinem schweren Skiunfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.
Titelfoto: Bildmontage: Oliver Berg/dpa, Gero Breloer/dpa
