Junger Mutter aus Rache Schädel eingeschlagen: "Botschafter Sachsens" schweigt vor Gericht

Leipzig - Für die Staatsanwaltschaft war es ein eiskalt geplanter Rachemord. Vor dem Leipziger Landgericht begann am heutigen Mittwoch der Prozess gegen Edris Z. (31), der im April eine junge Mutter im Auwald erschlagen haben soll (TAG24 berichtete). Die Flüchtlingshelferin hatte den gebürtigen Afghanen zuvor nach dem Gewaltschutzgesetz angezeigt - offenbar ihr Todesurteil!

Verfolgte den Prozessauftakt schweigend - Edris Z. (31).
Verfolgte den Prozessauftakt schweigend - Edris Z. (31).  © Ralf Seegers

Das Gesicht hinter einem Aktenordner versteckt, betritt Edris Z. am Morgen den Gerichtssaal. Vier Justizbeamte bewachen ihn. Vor dem Gerichtsgebäude demonstrieren zeitgleich knapp 100 Menschen gegen Femizide - das ist der politische Begriff für Tötungen von Frauen wegen ihres Geschlechts.

Wortlos nimmt der Afghane, der 1995 mit seinen Eltern nach Deutschland emigrierte, vom früheren Ministerpräsidenten Georg Milbradt (75, CDU) 2006 als Musterbeispiel für gelungene Integration als "Botschafter Sachsens" bezeichnet wurde und 2015 die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt, neben seinen Anwälten Platz.

Den ersten Verhandlungstag verfolgt der schmale, fast jungenhafte Mann schweigend. Am kommenden Mittwoch wollen seine Verteidiger eine Erklärung abgeben.

Anklage: Gebissen und versucht, die Augen auszukratzen

Auf dem Simsonplatz demonstrierten knapp 100 Menschen gegen Femizide.
Auf dem Simsonplatz demonstrierten knapp 100 Menschen gegen Femizide.  © Ralf Seegers

Rückblende: Am Vormittag des 8. April legte sich Myriam Z. (37) das Tragetuch um, steckte ihr zweieinhalb Monate altes Töchterchen Ava vorsichtig hinein und ging zum Spazieren in den südlichen Auwald.

Laut Anklage hielt sich hier auch Edris Z. auf. Nicht zufällig. Sondern mit einem Hammer im Rucksack und dem Plan, einen Menschen zu töten.

Edris und Myriam waren mal ein Paar. Beide jobbten als Sozialarbeiter in der Flüchtlingshilfe. Dass sich die selbstbewusste Frau irgendwann von ihm trennte, soll der junge Afghane nie verwunden haben. Den Ermittlungen zufolge soll Edris Z. seine Ex-Freundin seither regelrecht gestalkt haben.

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Und er wurde gewalttätig: Als Edris Z. im August 2018 Myriam in Begleitung eines anderen Mannes sah, soll er sich auf diesen gestürzt haben.

Die Anklage kündet von einer wilden Beißerei, zudem soll der Flüchtlingshelfer versucht haben, dem Migranten (25) mit den Fingernägeln die Augen auszustechen. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen an den Augäpfeln, Bisswunden am ganzen Körper, zudem fehlte hernach ein Stück seines Ohrs.

Wurde Gewaltschutz-Anzeige Myriam zum Verhängnis?

Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob sprach bei der Anklageverlesung von einer Tat "auf sittlich tiefster Stufe".
Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob sprach bei der Anklageverlesung von einer Tat "auf sittlich tiefster Stufe".  © Ralf Seegers

Myriam zeigte den Stalker danach an und erwirkte gegen Edris Z. über das Gewaltschutzgesetz ein Annäherungsverbot.

Offenbar war das ihr Todesurteil. In der Mordanklage geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Z. seine Ex-Freundin tötete, um sie dafür zu bestrafen, dass sie ihn angezeigt hatte.

Von hinten hatte sich der Stalker demnach der jungen Mutter genähert und ihr mit dem Hammer den Schädel eingeschlagen.

Auch als Myriam zu Boden stürzte, sich schützend über ihr Baby legte und deshalb keine Hand zum Schutze ihres Kopfes frei hatte, soll der Angeklagte weiter auf sie eingedroschen haben. Mindestens zehn Schläge, davon vier auf den Kopf, führt die Anklage mit Bezug auf die rechtsmedizinische Untersuchung auf.

Vier Wachleute bringen Edris Z. in den Gerichtssaal. Seine Verteidiger wollen am nächsten Verhandlungstag eine Erklärung abgeben.
Vier Wachleute bringen Edris Z. in den Gerichtssaal. Seine Verteidiger wollen am nächsten Verhandlungstag eine Erklärung abgeben.  © Ralf Seegers

Zwei Tage nach der Gewalttat erlag Myriam im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen. Der Prozess wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt.

Titelfoto: Ralf Seegers

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