Bundesverwaltungsgericht kippt "Hammerskins"-Verbot
Leipzig - Im September 2023 verbot die damals amtierende Innenministerin der Ampel-Koalition, Nancy Faeser (55, SPD), die "Hammerskins Deutschland". Die Polizei durchsuchte daraufhin am frühen Morgen die Wohnungen von 28 mutmaßlichen Mitgliedern in zehn Bundesländern. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Verfügung am Freitag aufgehoben. Nachdem im Juli bereits das "Compact"-Verbot kassiert wurde, kann die jüngste Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts als eine weitere empfindliche Niederlage für die damalige Regierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz (67, SPD) angesehen werden. Damit kann die Bruderschaft mit den zwei gekreuzten Hämmern im Logo vorerst weitermachen.
"Das mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 24. Juli 2023 ausgesprochene Verbot der Vereinigung 'Hammerskins Deutschland' einschließlich ihrer regionalen Chapter [...] sowie der 'Crew 38' als Teilorganisationen ist rechtswidrig", teilte das Bundesverwaltungsgericht am Freitag mit.
In der Verbotsverfügung hatte das BMI argumentiert, dass sich die Vereinigung einschließlich ihrer Teilorganisationen gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung richte und "nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider" laufe.
Die "Hammerskins Deutschland" seien rechtsextremistisch ausgerichtet, der Schutz der "weißen arischen Rasse" und der Kampf gegen eine "Umvolkung" seien zentrale, ideologische Schwerpunkte, hieß es. Aufgrund der "verfestigten Organisation" seien sie demnach auf Basis des Grundgesetzes unter Hinzuziehung des Vereinsgesetzes zu verbieten.
Als Folge der Verbotsverfügung war unter anderem die Beschlagnahmung von Vermögen des Vereins und seiner Teilorganisationen angeordnet worden. Auch das Privatgrundstück eines Mitglieds wurde eingezogen. Zahlreiche regionale Chapter und deren Mitglieder erhoben daraufhin Klage.
Richter sehen "weitgehende Autonomie der Chapter" und widersprechen dem BMI
Das Bundesverwaltungsgericht prüfte nun folglich nicht, ob die "Hammerskins" verfassungsfeindlich sind, sondern lediglich, ob eine übergeordnete bundesweite Vereinigung existierte, die für die untergeordneten Chapter verbindliche Entscheidungen traf.
In den Augen der Richter konnte das BMI jedoch nicht genügend Beweise für eine "verfestigte Organisation auf nationaler Ebene" liefern. Nur eine derartige Gesamtorganisation würde, wie vom BMI angenommen, ein Verbot aller untergeordneten Gruppierungen ermöglichen.
"Vielmehr finden sich deutliche Hinweise für eine weitgehende Autonomie der Chapter", heißt es jetzt jedoch in der Urteilsbegründung. Zwar habe es regelmäßige sogenannte "National Officers Meeting" gegeben, diese hätten jedoch lediglich der Koordination und Abstimmung gedient.
Der Fall erinnert stark an das ebenfalls unter der Leitung Nancy Faesers erlassene Verbot des rechtsextremen "Compact" Magazins im Sommer 2024. Bereits zwei Monate später hatten die Leipziger Richter die Verfügung in einem Eilverfahren ausgesetzt und sie im Juli dieses Jahres dann gänzlich kassiert. Das Grundgesetz garantiere selbst den "Feinden der Freiheit" die Meinungs- und Pressefreiheit, begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft die Entscheidung.
Titelfoto: BildmontageInnenministerium Mecklenburg-Vorpommern/dpa/Jan Woitas/dpa

