Bestattungsrecht in Baden-Württemberg: Bald Urne im Wohnzimmer?

Von Tatjana Bojic

Stuttgart - Asche im Fluss, Urnen zu Hause und neue Formen des Abschieds: Rheinland-Pfalz hat seit Kurzem das bundesweit modernste Gesetz zu Bestattung von Toten. Und in Baden-Württemberg?

In Rheinland-Pfalz können Urnen seit Kurzem nach Hause mitgenommen werden. (Symbolfoto)
In Rheinland-Pfalz können Urnen seit Kurzem nach Hause mitgenommen werden. (Symbolfoto)  © Thomas Frey/dpa

Sozialminister Manne Lucha (64, Grüne) winkt ab. Baden-Württemberg habe ein modernes und vielfältiges Bestattungsrecht, das unterschiedlichsten Bedürfnissen und Überzeugungen der Menschen gerecht werde.

Damit biete das Land ein breites, würdiges und zugleich individuelles Spektrum an Formen des Abschieds.

Für Baden-Württemberg sehe er aktuell keinen Anlass, das Bestattungsrecht noch in dieser Legislaturperiode erneut zu ändern, betonte Lucha. Der Dialog auch mit den Kirchen sei wichtig, "um unser Bestattungswesen behutsam und im gesellschaftlichen Konsens weiterzuentwickeln".

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Die Friedhofsordnung gewährleiste den Schutz der Totenruhe und einen würdevollen Ort des Gedenkens für Angehörige. "Das sehe ich wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der sich ja jüngst in der Regierungspressekonferenz ebenfalls sehr klar positioniert hat."

Urne auf Kaminsims - für Kretschmann ein No-Go

Die derzeitige Friedhofsordnung soll laut Winfried Kretschmann (77, Bündnis 90/Die Grünen) beibehalten werden. (Archivfoto)
Die derzeitige Friedhofsordnung soll laut Winfried Kretschmann (77, Bündnis 90/Die Grünen) beibehalten werden. (Archivfoto)  © Bernd Weißbrod/dpa

Kretschmann hält nichts von solchen modernen Bestattungsformen. Solange er noch Ministerpräsident sei, werde die Friedhofsordnung nicht weiter liberalisiert werden, sagte der Grünen-Politiker.

"Ich bin an der Ecke sehr, sehr konservativ." Die Friedhofsordnung sei in seiner Amtszeit bereits liberalisiert worden, sodass Muslime nach ihrem Ritus beerdigt werden könnten, sagte Kretschmann.

Das gemeinschaftliche Begraben an gemeinschaftlichen Orten sei eine "hohe zivilisatorische Errungenschaft". "Das sollte man meiner Ansicht nach nicht aufgeben."

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In Baden-Württemberg zulässig sind Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung, Tuchbestattung und Naturbestattung. Zu den am häufigsten thematisierten alternativen Bestattungsformen gehört laut dem Sozialministerium unter anderem die Reerdigung.

Dabei wird der Leichnam in einem speziellen Behältnis unter Zusatz pflanzlicher Materialien, Kohle, Wasser und Sauerstoffzufuhr und unter regelmäßigen Kippbewegungen innerhalb mehrerer Wochen zersetzt.

Titelfoto: Bildmontage: Thomas Frey/dpa, Bernd Weißbrod/dpa

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