Schüler aufgepasst: Das dürfen Lehrer nicht machen

Von Elke Richter

München - Im neuen Schuljahr, das an diesem Dienstag (16. September) beginnt, werden sich Kinder und Eltern wieder Fragen zu den Kompetenzen der Lehrer stellen. Die Deutsche Presse-Agentur hat das Kultusministerium in Bayern um die Klärung von Dauerbrennern im Schulalltag gebeten. Hier sind die Antworten.

Test sind vielen Schülern ein Graus. Wie viele dürfen in der Woche angesetzt werden? (Symbolbild)
Test sind vielen Schülern ein Graus. Wie viele dürfen in der Woche angesetzt werden? (Symbolbild)  © Armin Weigel/dpa

Wie viele Schulaufgaben dürfen pro Woche geschrieben werden? Die Vorgaben sind abhängig von der Schulart und in der Schulordnung geregelt. Beispielsweise darf an Realschulen und Gymnasien höchstens eine Schulaufgabe an einem Tag geschrieben werden, in einer Kalenderwoche sollen es nicht mehr als zwei sein.

Darf es am Tag einer Schulaufgabe zusätzliche Prüfungen geben? Auch dies ist abhängig von der jeweiligen Schulart. In Realschulen etwa werden an Tagen, an denen die Klasse eine Schulaufgabe oder eine Kurzarbeit schreibt, keine Stegreifaufgaben abgehalten. In den Gymnasien entscheidet die Lehrerkonferenz, welche kleinen Leistungsnachweise in den Jahrgangsstufen 5 bis 11 an solchen Tagen möglich sind.

Darf eine Lehrkraft das Trinken im Unterricht verbieten? Soweit dies zu keinen Störungen führt, sollte aus Sicht des Kultusministeriums das Trinken im Unterricht akzeptiert werden, weil Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit maßgeblich von einer ausreichenden Flüssigkeitszufuhr abhängen. Nichtsdestotrotz könne die Lehrkraft aus verschiedenen Gründen das Trinken einschränken oder auch verbieten.

Schule in Bayern: Überwachung und Kontrolle im Klassenzimmer

Wer im Unterricht dringend aus Klo muss, sollte auch gehen dürfen. (Symbolbild)
Wer im Unterricht dringend aus Klo muss, sollte auch gehen dürfen. (Symbolbild)  © Daniel Karmann/dpa

Darf eine Lehrkraft Toilettengänge während des Unterrichts verbieten? Für Toilettengänge besteht während der Pausen und beim Stundenwechsel Gelegenheit. Gleichwohl sollen Schülerinnen und Schüler laut Ministerium "glaubwürdig vorgebrachten unaufschiebbaren körperlichen Bedürfnissen auch während des Unterrichts folgen dürfen".

Darf eine Lehrkraft Hosentaschen oder Ranzen nach einem Spicker durchsuchen? Nein, Lehrkräfte verfügen nicht über das Recht, Taschen und Personen zu durchsuchen.

Darf eine Lehrkraft herumgereichte Zettel konfiszieren? Ja, Gegenstände, welche den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören, können weggenommen und sichergestellt werden.

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Darf eine Lehrkraft Handys kontrollieren? Bei nicht erlaubter Verwendung kann ein digitales Endgerät vorübergehend einbehalten werden. Das Durchsuchen des Handys ist nicht gestattet.

Darf eine Lehrkraft den Klassenchat überwachen? Klassenchats sind nicht Teil der schulischen IT-Infrastruktur. Somit sind Lehrkräfte regelmäßig nicht Mitglied dieser Chatgruppen und können auch nicht verlangen, diesen hinzugefügt zu werden.

Strafe muss sein? Kultusminister schiebt Demütigung den Riegel vor

Was im Unterricht stört, darf vom Lehrer konfisziert werden. (Symbolbild)
Was im Unterricht stört, darf vom Lehrer konfisziert werden. (Symbolbild)  © Sven Hoppe/dpa

Darf eine Lehrkraft Schüler zur Strafe vom Unterricht ausschließen oder nachsitzen lassen? Lehrkräfte dürfen pädagogische Ordnungsmaßnahmen ergreifen, um den Bildungsauftrag der Schule zu sichern oder Personen und Sachen zu schützen. Heißt im Klartext: Wer im Unterricht nicht aufpasst, kann zum Nachsitzen verdonnert werden. Auch der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht ist zulässig. Verhältnismäßigkeit ist bei der Bestrafung ausschlaggebend, betont das Ministerium. Demütigend darf die Maßnahme jedoch nicht sein.

Darf eine ganze Klasse für das Fehlverhalten einzelner bestraft werden? Nein, die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen gegenüber Klassen oder Gruppen als solche sind unzulässig.

Darf eine Lehrkraft Noten laut vor der Klasse bekannt geben? "Das namentliche Verlesen der Noten aller Schülerinnen und Schüler vor der gesamten Klasse ist in der Regel pädagogisch weder sinnvoll noch erforderlich und damit in datenschutzrechtlicher Hinsicht grundsätzlich unzulässig", betont das Kultusministerium in aller Klarheit.

Darf eine Lehrkraft Eltern von volljährigen Schülern über deren persönliche Probleme informieren? Grundsätzlich ist die Schule verpflichtet, die Erziehungsberechtigten möglichst frühzeitig über wesentliche persönliche Vorgänge zu unterrichten, besonders bei einem auffallenden Absinken des Leistungsstands. Dies gilt auch bei volljährigen Schülerinnen und Schülern unter 21 Jahren.

Etwaige gesetzliche Schweigepflichten wie etwa von Schulpsychologen bleiben davon unberührt.

Titelfoto: Armin Weigel/dpa

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