Dieser schlechte Scherz kommt bei der Bundespolizei am BER gar nicht gut an

Schönefeld - Es gibt bestimmte Dinge, die sollte man an einem Flughafen schlicht und einfach unterlassen - das musste ein 51-Jähriger am Donnerstagnachmittag am eigenen Leib am BER erfahren.

Ein 51-Jähriger hat sich am Donnerstag bei der Sicherheitskontrolle am BER einen schlechten Scherz erlaubt und einen Polizeieinsatz ausgelöst. (Archivfoto)
Ein 51-Jähriger hat sich am Donnerstag bei der Sicherheitskontrolle am BER einen schlechten Scherz erlaubt und einen Polizeieinsatz ausgelöst. (Archivfoto)  © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

An anderen Flughäfen führt schon die Einfuhr von Obst oder Gemüse zu empfindlichen Geldstrafen, aber an keinem Airport dieser Welt sollte man behaupten, dass man Sprengstoff bei sich führt, denn darauf reagieren die Sicherheitskräfte überall äußerst allergisch.

Das brachte einen 51 Jahre alten Mann am Flughafen Berlin-Brandenburg aber trotzdem nicht davon ab, sich einen üblen Scherz mit dem Sicherheitspersonal zu erlauben, wie die Bundespolizei am Freitag mitteilte.

Demnach fand sich besagter Herr vor seinem Flug nach Düsseldorf um kurz vor 17 Uhr an der Sicherheitskontrolle im Terminal 1 ein. Auf die Standardfrage, ob er irgendwelche Flüssigkeiten mit sich führe, habe er zunächst mit "Nein" geantwortet.

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Allerdings kam er auf die blöde Idee, mehrfach vor dem Personal zu behaupten, dass er Sprengstoff im Handgepäck mit sich führe, was natürlich umgehend einen Polizeieinsatz auslöste.

51-Jähriger wird nach Sprengstoff-Scherz am BER von Flug ausgeschlossen

Seinen Flug nach Düsseldorf durfte der 51 Jahre alte Witzbold im Anschluss an seine dumme Aktion nicht mehr antreten. (Archivfoto)
Seinen Flug nach Düsseldorf durfte der 51 Jahre alte Witzbold im Anschluss an seine dumme Aktion nicht mehr antreten. (Archivfoto)  © Christoph Soeder/dpa

Das Gepäck des 51-Jährigen wurde daraufhin gründlich von den Einsatzkräften untersucht - Sprengstoff wurde dabei jedoch nicht entdeckt.

Das Ende vom Lied: Die Beamten haben aufgrund des Vorfalls ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten eingeleitet.

Obendrein schloss der Pilot den Scherzkeks auch noch von seinem Flug nach Düsseldorf aus.

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Die Bundespolizei warnte in diesem Zusammenhang eindringlich vor den Konsequenzen solcher geschmacklosen Äußerungen.

Auch scherzhaft getätigte Aussagen bei der Sicherheitskontrolle ziehen nämlich eine dann erforderliche Prüfung nach sich, wodurch der gesamte Abfertigungsprozess erheblich beeinträchtigt wird.

Zudem haben solche Äußerungen in der Regel auch persönliche Folgen für die Maulhelden.

Titelfoto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

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