Berlin - Ein Mann (37) aus Berlin, der wegen mehrfacher Vergewaltigung und schwerer Misshandlung seiner Ex-Partnerin zu einer langen Haftstrafe verurteilt wurde, ist wieder auf freiem Fuß.
Wie der "Tagesspiegel" berichtet, musste das Kammergericht den Haftbefehl gegen den 37-jährigen Mahmood D. aufheben – weil ein Richter beim Landgericht Berlin Fristen missachtet und das schriftliche Urteil außerdem nie fertigstellt hat.
Der Mann war im Juni 2025 zu sieben Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Er soll seine Ex-Partnerin in mehreren Fällen vergewaltigt und schwer verletzt haben. Doch weil das Verhandlungsprotokoll fehlte, konnte das Urteil juristisch nicht wirksam zugestellt werden.
Das Kammergericht entschied daher am 19. Januar 2026, dass die Untersuchungshaft beendet werden müsse. Der Mann wurde sofort entlassen, dabei gilt er laut den Ermittlern als gefährlich.
Nach Informationen des "Tagesspiegel" steht seine frühere Partnerin unter Polizeischutz und wurde an einen sicheren Ort gebracht. D. soll angekündigt haben, sich an ihr rächen zu wollen, nachdem sie 2024 Anzeige gegen ihn erstattet hatte.
Die Gründe für die folgenschwere Verzögerung liegen dem Bericht zufolge beim verantwortlichen Vorsitzenden Richter. Mehrere Justizquellen bestätigten dem "Tagesspiegel", dass der Mann an einer Suchtkrankheit leide und deshalb über Monate keine schriftliche Urteilsbegründung verfasste.
Das Kammergericht sprach von "massiven und nicht mehr hinnehmbaren Verzögerungen", die gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen verstoßen.
Verantwortlicher Richter seit Dezember 2025 krankgeschrieben
Der Richter wurde bereits im Dezember 2025 seines Amtes als Kammer-Vorsitzender enthoben und ist seitdem krankgeschrieben. Disziplinarverfahren laufen.
Der Fall offenbart laut dem Gericht grundlegende strukturelle Probleme in der Berliner Justiz. Zwar besteht weiter dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr, doch eine so lange Verzögerung sei rechtlich nicht tragbar.
Das Kammergericht betonte, dass Freiheitsentzug bei noch nicht rechtskräftig Verurteilten nur unter strenger Beachtung der Verhältnismäßigkeit zulässig sei.
Für die Betroffene bedeutet dieser Justizirrtum erneut Angst und Ungewissheit. Derweil prüfen die Behörden, ob der Mann überwacht oder ausgewiesen werden kann.