Mordvorwürfe gegen Palliativarzt - Weiteres Grab wird geöffnet

Berlin - Im Rahmen der Ermittlungen gegen einen bereits inhaftierten Palliativmediziner hat die Berliner Staatsanwaltschaft eine weitere Exhumierung angeordnet.

Die Gerichtsmedizin untersuche nun der Leichnam. (Archivbild)
Die Gerichtsmedizin untersuche nun der Leichnam. (Archivbild)  © Str./TNN/dpa

Man spricht von einer Exhumierung, wenn das Grab eines Verstorbenen nach der Bestattung geöffnet und der Leichnam freigelegt wird. In diesem Fall handele es sich um einen 66-Jährigen, der vor rund drei Jahren verstorben sei, so t-online.

Der Leichnam werde nun von der Gerichtsmedizin untersucht. Ob sich durch die Untersuchung weitere Verdachtsfälle ergeben, ist noch offen.

Auslöser ist die Anklage gegen einen Palliativmediziner, dem vorgeworfen wird, für den Tod von 15 Patienten verantwortlich zu sein. Laut Staatsanwaltschaft habe er die Menschen aus Heimtücke und anderen niedrigen Beweggründen getötet.

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In weiteren 75 Fällen dauern die Untersuchungen noch an. Damit könnte der Palliativarzt, der für einen Pflegedienst in Berlin tätig war, möglicherweise für insgesamt 90 Tötungsdelikte verantwortlich sein.

Palliativmediziner verabreichte Muskelrelaxans und zündete danach Wohnung an

Das Muskelrelaxans führte bei den Patienten innerhalb von wenigen Minuten zum Atemstillstand. (Symbolbild)
Das Muskelrelaxans führte bei den Patienten innerhalb von wenigen Minuten zum Atemstillstand. (Symbolbild)  © Peter Förster/dpa-Zentralbild/dpa

Die Morde geschahen zwischen dem 22. September 2021 und dem 24. Juli 2024. Zudem soll er in einigen Fällen Feuer in den Wohnungen der Patienten gelegt haben, um seine Taten zu verdecken.

Zuvor soll er seinen Opfern ohne deren Wissen und Zustimmung zuerst ein Narkoseeinleitungsmittel und hinterher ein Muskelrelaxans verabreicht haben, welches innerhalb von wenigen Minuten zum Atemstillstand geführt habe.

Die Staatsanwaltschaft fordert für den Palliativmediziner nicht nur eine Verurteilung, sondern auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

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Zudem soll er nie wieder in seinem Beruf arbeiten dürfen und eine Sicherungsverwahrung nach seiner Haft erhalten.

Sollten sich die 90 Fälle bestätigen, wäre er einer der schlimmsten Serienkiller Deutschlands.

Titelfoto: Str./TNN/dpa

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