Doch keine Neuwahlen in Berlin? Bundesverfassungsgericht hat letztes Wort

Berlin - Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler (61) sieht etliche offene Fragen, falls das Bundesverfassungsgericht den Termin für die Wiederholungswahl am 12. Februar kippen sollte.

Per Briefwahl können Berlinerinnen und Berliner bereits ihr Stimme zur Neuwahl im Februar abgeben.
Per Briefwahl können Berlinerinnen und Berliner bereits ihr Stimme zur Neuwahl im Februar abgeben.  © Jens Kalaene/dpa

Das gelte etwa für die im Rahmen der Briefwahl bereits abgegebenen Stimmen, sagte Bröchler am Mittwoch bei einem Besuch des Briefwahlzentrums in Berlin-Zehlendorf.

"Das sind alles ungeklärte Rechtsfragen, die wir dann überprüfen müssen. Wir haben so einen Fall noch nicht gehabt", sagte der Verwaltungswissenschaftler.

Eine Entscheidung der Richter in Karlsruhe gegen die komplette Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten wäre nach Bröchlers Worten ein massiver Eingriff.

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"Das Bundesverfassungsgericht hat bisher immer argumentiert, es wäre es keine Superrevisionsinstanz für die Landesverfassungsgerichte", sagte er.

Bundesverfassungsgericht muss über Eilantrag gegen Wahlwiederholung entscheiden

Dem Bundesverfassungsgericht liegt eine Beschwerde gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vor.
Dem Bundesverfassungsgericht liegt eine Beschwerde gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vor.  © Uli Deck/dpa

"Von daher ist die Wahrscheinlichkeit nicht sehr hoch, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Weg geht."

Falls doch, würden sich die Fragen stellen, was mit den Stimmzetteln passiere und wie der Zug, der am 2. Januar ins Fahren gekommen sei, gestoppt werden könne.

Seit Montag werden in Berlin die Wahlbenachrichtigungen an die rund 2,8 Millionen Wahlberechtigten verschickt.

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Mitte Dezember ist eine Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Dahinter stehen 43 Klägerinnen und Kläger, die sich gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs wenden.

Er hatte die Wahlen vom September 2021 für ungültig erklärt und eine komplette Wiederholung verlangt.

Titelfoto: Montage: Jens Kalaene/dpa, Uli Deck/dpa

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