Dürfen die das überhaupt? Mann geht nackt baden, Ordnungsamt nimmt ihm Klamotten weg!
Von Torsten Holtz
Berlin - Warum klaut mir das Ordnungsamt die Klamotten, während ich nackt im See schwimme? Und warum setzt Berlin eigentlich Mülltonnen als Wahlurnen ein? Auch über solche Fragen hat im vergangenen Jahr der Petitionsausschuss des Landesparlaments beraten, wie der neue Tätigkeitsbericht belegt. Insgesamt gab es 1756 Eingaben empörter, besorgter oder hilfsbedürftiger Bürger – darunter auch einige skurrile und abseitige Fälle.
In einem Fall badete ein 60-Jähriger in einem Gewässer, wo das aber nicht erlaubt ist. Mitarbeiter des Ordnungsamtes beschlagnahmten daraufhin unbemerkt seine am Ufer abgelegten Sachen als "herrenlose Fundsache" – bis auf ein Handtuch und seine Schuhe. Der nur mit einem Handtuch bekleidete Mann machte die Ordnungshüter mit Unterstützung eines Zeugen in etwa 600 Metern Entfernung ausfindig und forderte eine Erklärung.
"Daraus entwickelte sich ein lang anhaltender Streit darüber, ob das Vorgehen des Ordnungsamtes sachgerecht war", wie der Ausschuss berichtete.
Der Ausschuss befand, dass das Ordnungsamt eingreifen müsse, wenn Naturschutzrecht verletzt werde oder bedeutende Fundstücke zu sichern seien. Allerdings: "Dennoch konnte der Ausschuss auch die Empörung des Petenten im Grundsatz nachvollziehen." Die Lösung des Problems? Er lud alle Beteiligten zu einem klärenden Gespräch ein.
Die Auseinandersetzung konnte gütlich beigelegt und ein Gerichtsverfahren einvernehmlich beendet werden.
Empört beschwerte sich ein Bürger beim Ausschuss darüber, dass in den Berliner Wahllokalen schwarze Mülltonnen als Wahlurnen eingesetzt werden. Solle angedeutet werden, dass seine Stimme "für die Tonne" sei, fragte er. Die Senatsverwaltung für Inneres räumte auf Anfrage des Ausschusses ein, dass es tatsächlich schon häufiger Beschwerden darüber gab. Diese werden demnach aber mittlerweile vor allem in Briefwahllokalen genutzt.
Darum werden in Berlin Mülltonnen als Wahlurnen eingesetzt
Und: Insgesamt gebe es in den Bezirken Tausende Wahlurnen in verschiedenen Designs.
Dennoch: Die "Mülltonnen-ähnlichen Behälter" punkten laut Senat mit Stabilität, hohem Fassungsvermögen, einfacher Handhabung und platzsparender Lagerung. Trotz Verständnis für die Kritik betont die Senatsverwaltung daher, dass der sparsame Umgang mit Haushaltsmitteln eine sofortige Umstellung nicht zulässt.
Der Ausschuss nahm die Stellungnahme "zur Kenntnis", war aber offenkundig unzufrieden: Zum einen leitete er die Eingabe an alle Fraktionen weiter, um zu prüfen, ob eine parlamentarische Initiative möglich ist. Zum Zweiten bat er den Senat die Bezirksverwaltungen künftig so auszustatten, dass nicht aus Kostengründen auf das "Mülltonnen-Design" zurückgegriffen werden muss.
Eine Bürgerin wollte erreichen, das natürliche Singen ohne technische Verstärkung in den Opern- und Konzerthäusern zu erhalten. Ihr Eindruck: Es gebe immer mehr "unehrliche" Konkurrenz, da etwa immer mehr Mikrofone eingesetzt würden. "Der Petitionsausschuss ging dem von der Petentin geschilderten Sachverhalt nach", heißt es in dem Jahresbericht.
Die Ermittlungen ergaben, dass die Berliner Opernhäuser Aufführungen grundsätzlich ohne technische Verstärkung anbieten. Ausnahmen bildeten Werke, deren Komposition ausdrücklich eine tontechnische Unterstützung vorsieht – vorwiegend zeitgenössische Opern. Auch bei Musicals sowie bei Produktionen für oder mit Kindern werde gelegentlich mit Verstärkung gearbeitet. Die Petentin freute sich über die Antwort des Ausschusses und bedankte sich herzlich.
Titelfoto: Daniel Reinhardt/dpa/dpa-tmn

