Sie forderte die Abschaffung der Polizei: Hengameh Yaghoobifarah kommt ungeschoren davon

Berlin - Die Staatsanwaltschaft Berlin wird kein Ermittlungsverfahren zu einer polizeikritischen "taz"-Kolumne der Autorin der Autorin und Journalistin Hengameh Yaghoobifarah (29) einleiten.

Die umstrittene "taz"-Kolumnistin Hengameh Yaghoobifarah (29) sorgte mit ihrem Text für Aufsehen. (Bildmontage)
Die umstrittene "taz"-Kolumnistin Hengameh Yaghoobifarah (29) sorgte mit ihrem Text für Aufsehen. (Bildmontage)  © Sven Braun/dpa, picture alliance / Jörg Carstensen/dpa (Bildmontage)

Das teilte die Behörde am Freitag mit. Bei der Staatsanwaltschaft waren zu dem Mitte Juni veröffentlichten Text in der linken Tageszeitung mehr als 150 Strafanzeigen eingegangen. 

Es wurde zunächst geprüft, ob ein Anfangsverdacht einer Straftat - Volksverhetzung oder Kollektivbeleidigung - vorliegt. In der Mitteilung hieß es: "Die Prüfung hat im Ergebnis ergeben, dass ein solcher Anfangsverdacht nicht besteht. 

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren deshalb ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt."

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In der Kolumne "All cops are berufsunfähig" ging es um ein Gedankenspiel, wo Polizisten arbeiten könnten, wenn die Polizei abgeschafft würde, der Kapitalismus aber nicht. 

Zum Schluss hieß es in dem Text: "Spontan fällt mir nur eine geeignete Option ein: die Mülldeponie. Nicht als Müllmenschen mit Schlüsseln zu Häusern, sondern auf der Halde, wo sie wirklich nur von Abfall umgeben sind. Unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten." 

Der Text hatte heftige Kritik innerhalb der Polizei und bei Politikern ausgelöst. "taz"-Chefredakteurin Barbara Junge äußerte ihr Bedauern.

Sogar Bundesinnenminister Horst Seehofer (71, CSU) hatte eine Strafanzeige in Erwägung gezogen - verzichtete aber letztlich darauf. Sein Manöver war auch als Angriff auf die Pressefreiheit kritisiert worden.

Ausführungen der Kolumne "All cops are berufsunfähig" vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt

Bundesinnenminister Horst Seehofer (71, CSU) war erzürnt über die "taz"-Kolumne von Hengameh Yaghoobifarah (29).
Bundesinnenminister Horst Seehofer (71, CSU) war erzürnt über die "taz"-Kolumne von Hengameh Yaghoobifarah (29).  © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Die Staatsanwaltschaft rückte als Argument für ihre Entscheidung das verfassungsrechtlich geschützte Recht der Meinungsäußerung in den Mittelpunkt. 

Trotz der "äußerst abschätzigen Bewertung" seien die Ausführungen der Kolumne noch vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt, hieß es. 

Eine Meinungsäußerung wäre demnach als strafbare Volksverhetzung zu bewerten, "wenn nicht eine Auseinandersetzung in der Sache – sei es auch in satirischer Form – sondern alleine die Beleidigung und die Schmähung im Vordergrund stehen". 

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Zudem hieß es in der Mitteilung zur Bewertung: "Insofern ist die Kolumne als zugespitzter Beitrag im Kontext der aktuellen öffentlichen Diskussion zu 'Polizeigewalt' und Rassismus innerhalb der Polizei zu sehen."

Bereits vor Wochen hatte sich abgezeichnet, dass die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren einleiten würde. 

Auch der Deutsche Presserat - das ist die freiwillige Selbstkontrolle der Presse, also von Zeitungen, Zeitschriften und Online-Medien - verhängte keine Sanktionen gegen den Text. Das Gremium kam zu dem Schluss, dass die Polizei als Teil der Exekutive sich gefallen lassen müsse, von der Presse scharf kritisiert zu werden. 

Beim Presserat waren Hunderte Beschwerden gegen den Text eingegangen.

Titelfoto: Sven Braun/dpa, picture alliance / Jörg Carstensen/dpa (Bildmontage)

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