Kampf gegen Wohnungsnot: Darum ist die Mietpreisbremse nicht genug

Von Andreas Heimann

Berlin - Was tun gegen steigende Mieten? Die Mietpreisbremse zu verlängern, hält der Berliner Mieterverein schon einmal für eine gute Sache - aber nicht für ausreichend.

Berlin hat seit Jahren mit steigenden Mieten zu kämpfen.
Berlin hat seit Jahren mit steigenden Mieten zu kämpfen.  © Monika Skolimowska/dpa

Es sei auf jeden Fall wichtig, dass sie im Bund weiterhin gelte, sagte Vereinsgeschäftsführerin Wibke Werner der Deutschen Presse-Agentur. "Das ist bislang das einzige Instrument zur Begrenzung von Mieten bei Abschlüssen von neuen Verträgen. Und Berlin ist der Anwendungs-Hotspot für die Mietpreisbremse."

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für eine Fortsetzung der gesetzlichen Mietpreisbremse bis 31. Dezember 2029 auf den Weg gebracht, nach der die Miete höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, wenn eine Wohnung neu vermietet wird.

"Wenn sie im Bund nicht verlängert worden wäre, wäre sie auch in Berlin zu Ende 2025 ausgelaufen", sagte Werner. "Und damit wären die Mieter in Berlin völlig ohne Schutz beim Abschluss neuer Mietverträge."

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Dass der Neubau von der Mietpreisbremse ausgenommen ist, sieht der Mieterverein kritisch - als Neubau gelten Wohnungen mit einer Fertigstellung ab 2014.

"Wir fordern, dass das überarbeitet wird. Es ist nicht mehr zu rechtfertigen, dass ein elf Jahre altes Haus noch als Neubau gilt", sagte Werner. "Das Thema ist auch für Berlin wichtig: Hier sind in den letzten Jahren im Schnitt 15.000 Wohnungen pro Jahr errichtet worden."

Mieterverein fordert die Möglichkeit für einen Mietendeckel

Neubauten sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.
Neubauten sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.  © Monika Skolimowska/dpa

Auch bei umfassender Modernisierung ist die Mietpreisbremse nicht anwendbar. "Damit wird viel Schindluder getrieben, wenn von Vermieterseite eine umfassende Modernisierung behauptet wird, es sich aber überhaupt nicht um eine solche handelt", so die Mietervereins-Geschäftsführerin.

Ausgenommen sind außerdem Wohnungen, die zum Beispiel nur für wenige Wochen oder Monate vermietet werden. "Das muss zwingend geändert werden." Die befristete Vermietung gilt häufig für möblierte Wohnungen. "Dann wird über einen oft intransparenten Möblierungszuschlag die Miete in die Höhe getrieben", sagte Werner. "Das muss besser geregelt werden."

Der Mieterverein fordert aber noch mehr Regulierung des Wohnungsmarktes - wie die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen. "Der Hintergedanke ist, dass man versucht, mehr Wohnungen in die Hand von gemeinwohlorientierten Unternehmen zu bekommen und sie nicht renditeorientierten Vermietern zu überlassen", sagte Werner.

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Dabei komme es aber auf die Umsetzung und auf die Frage an, ab wann Wohnungsunternehmen reif für eine Vergesellschaftung seien. "Es ist aber sicher nicht damit getan, alle Unternehmen ab einer bestimmten Größe zu vergesellschaften", sagte Werner.

Bei dem entsprechenden Volksentscheid 2021 hatte eine deutliche Mehrheit für die Vergesellschaftung großer Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen gestimmt.

Der Berliner Mieterverein spricht sich auch für einen Mietendeckel aus. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Berliner Landesgesetz über einen Mietendeckel 2021 gekippt - mit dem Argument, das Land habe nicht die Kompetenz für eine solche Gesetzgebung. Sie machen sich für eine Öffnungsklausel stark, die das den Bundesländern erlauben würde. "Die Idee ist nach wie vor hochaktuell, weil die Mietpreisbremse bislang nicht die ihr zugeschriebene Wirkung entfalten kann", sagte Werner.

Titelfoto: Monika Skolimowska/dpa

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