Grillen im Park: In diesen Berliner Grünanlagen ist es erlaubt
Von Mia Bucher
Berlin - Im Frühling schmeißen viele zum ersten Mal den Grill an. Zwar ist in vielen Berliner Bezirken das Grillen in Parks grundsätzlich verboten. Einige Möglichkeiten gibt es aber.
Charlottenburg-Wilmersdorf
Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf darf nur auf dem Rudolf-Mosse-Platz gegrillt werden. Der Platz liegt in der Nähe des Rüdesheimer Platzes im Rheingauviertel. Gebrutzelt werden darf das ganze Jahr über. Bodengrills sind nicht erlaubt.
Friedrichshain-Kreuzberg
Friedrichshain-Kreuzberg ist der Bezirk mit den meisten öffentlichen Grillflächen. Gegrillt werden darf zum einen auf der Grillwiese am Neuen Hain im Volkspark Friedrichshain. Stellplätze können online gebucht werden. Außerdem gibt es ausgewiesene Bereiche im Görlitzer Park und auf dem Blücherplatz. Auch hier darf nie direkt auf dem Boden gegrillt werden.
Mitte
Im Bezirk Mitte gibt es eine ausgewiesene Grillfläche im Monbijoupark. Grills müssen einen Abstand von mindestens 30 Zentimetern zum Boden haben, wie ein Sprecher des Bezirksamts erklärt. Flüssige Brandbeschleuniger sind verboten genauso wie das Grillen großer, nicht zerteilter Tiere, etwa Spanferkel.
Ordnungsamt und Parkdienst würden regelmäßig Kontrollen durchführen.
Grillen in Neukölln und Pankow
Neukölln
In Neukölln ist das Tempelhofer Feld der einzige Ort, an dem Grillen offiziell erlaubt ist. Ein Spot liegt am Parkeingang Oderstraße, der andere am Eingang Columbiadamm. Die Grills müssen eine Fußhöhe von 25 Zentimetern haben, wie eine Sprecherin des Bezirksamts mitteilte.
Pankow
Erlaubt ist das Grillen nur auf ausgewiesenen Flächen im Mauerpark. "Aus Rücksicht auf die Natur und die anderen Parkbesucher und Anwohner soll in den Monaten Juni und September nur zwischen 12 und 20 Uhr, in den Monaten Juli und August zwischen 12 und 21 Uhr gegrillt werden." Wichtig sei ausreichend Abstand zu Bäumen und Sträuchern zu halten. Gasgrills und Einweggrills mit direktem Bodenkontakt seien nicht erlaubt.
Wenn es zu trocken ist, können die Bezirksämter das Grillen wegen Brandgefahr verbieten. Wichtig ist auch, Essensreste, Alufolie, Flaschen und Asche richtig zu entsorgen.
Titelfoto: Fabian Sommer/dpa

