Senat fechtet Urteil an: Rechtsstreit um Görli geht in die nächste Runde

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Von Andreas Rabenstein

Berlin - Im Rechtsstreit um die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks in Berlin-Kreuzberg akzeptiert die zuständige Senatsumweltverwaltung die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht.

Im Görlitzer Park kann nach einem Gerichtsurteil wieder bis tief in die Nacht gechillt werden.
Im Görlitzer Park kann nach einem Gerichtsurteil wieder bis tief in die Nacht gechillt werden.  © Christophe Gateau/dpa

Man werde Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen, kündigte eine Sprecherin an.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag im Eilverfahren entschieden, dass der Park nachts offen bleibt.

Zur Begründung hieß es, die Senatsverwaltung habe die nächtliche Schließung formell rechtswidrig angeordnet.

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Zuständig sei nicht der Senat, sondern das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Daraufhin blieb der Park bereits am Montagabend geöffnet.

Seit Anfang März waren die Tore an den Eingängen des Görlitzer Parks jeden Abend geschlossen worden.

Die Sache mit den Öffnungszeiten hat sich nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts erst einmal wieder erledigt.
Die Sache mit den Öffnungszeiten hat sich nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts erst einmal wieder erledigt.  © Christophe Gateau/dpa

Die Tore waren nach jahrelangen Debatten über Drogenhandel und Gewaltkriminalität im Park entgegen großem Widerstand errichtet worden.

Titelfoto: Christophe Gateau/dpa

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