Von Anne Baum
Berlin - Acht Monate nach dem tödlichen Sturz eines 62-jährigen Mannes in den Teltowkanal in Berlin-Britz ist der Angeklagte vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden.
Dem 59-jährigen Angeklagten sei der Sturz des erheblich alkoholisierten Mannes nicht zuzurechnen, befand das Berliner Landgericht.
Allerdings habe der Beschuldigte zuvor das Mobiltelefon des 62-Jährigen entwendet und sich des Raubes schuldig gemacht. Daher wurde der 59-Jährige zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Am 30. Juni 2025 beobachtete der Angeklagte den stark alkoholisierten Mann in einem Supermarkt. Er habe erkannt, dass der Mann "ein leichtes Opfer abgeben würde", sagte der Vorsitzende Richter, Thomas Groß. Der 59-Jährige folgte ihm in eine Grünanlage und stieß ihn "mit wenig Kraft in ein Gebüsch".
Der 62-Jährige stürzte etwa 80 Meter weiter in den Teltowkanal. "Keine Zeugen, keine DNA-Spuren", erklärte der Richter. Rettungskräfte bargen ihn noch lebend, doch kurze Zeit später starb er im Krankenhaus.
Über das eingeschaltete Handy des Opfers wurde der Angeklagte identifiziert. Der Mann ohne festen Wohnsitz in Deutschland wurde am 1. Juli festgenommen. Im Prozess erklärte er, er habe das Handy unter einer Parkbank gefunden.
Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre und acht Monate Haft wegen Raubes. Der Verteidiger plädierte auf eine geringe Geldstrafe wegen Unterschlagung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.