Berlin - Das Verwaltungsgericht Berlin entschied am Dienstag darüber, dass ein Rechtsanwalt nicht mehr für die Bundeswehr als Reservist dienen darf.
Der Mann hatte 2017 an einer Demo und weiteren Veranstaltungen der "Identitären Bewegung" teilgenommen – und das sogar öffentlich gemacht.
Dabei hatte der Jurist bereits 2015 freiwillig erklärt, für die Bundeswehr zur Verfügung zu stehen. Doch Jahre später wurde seine Teilnahme an den Aktionen bekannt – mit Konsequenzen.
Das Gericht stellte klar: Wer für die Bundeswehr dient, muss fest zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Genau daran gebe es beim Kläger erhebliche Zweifel.
Die umstrittene Gruppierung wird inzwischen als gesichert rechtsextrem eingestuft und verfolgt laut Behörden verfassungsfeindliche Ziele.
Der Anwalt habe sich durch seine Teilnahme öffentlich mit der Bewegung solidarisiert. Seine spätere Erklärung, er habe damals nichts von deren Ideologie gewusst, überzeugte das Gericht nicht.
Die Bundeswehr bekam recht, den Kläger vom Reservedienst auszuschließen, um ihr Ansehen zu schützen. Ganz durch ist die Sache aber noch nicht – der Anwalt kann gegen das Urteil noch vorgehen.