Auslieferung nach Sachsen: Was Neonazi Liebich im Frauenknast erwartet

Chemnitz/Prag - Vom rechtsextremen Hetzer zur "Insassin" im Frauenknast? Die Akte Marla-Svenja Liebich treibt die Justiz vor sich her. Nach dem Urteil - unter anderem wegen Volksverhetzung - tauchte "sie" (55) in Tschechien ab und wurde dort im April geschnappt. Nun folgt die Auslieferung nach Deutschland - in den Chemnitzer Frauenknast. Zunächst.

Marla-Svenja Liebich (55), ein geborener Sven, wird nach Chemnitz ausgeliefert.  © imago/CTK Photo

Die Posse beginnt bei der korrekten Anrede: Kurz nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes ließ sich der geborene Sven das Geschlecht umtragen, stolziert seitdem in Frauenkleidern, mit Lippenstift und neuem Doppelnamen durch den Untergrund. Trotz offener Queerfeindlichkeit. Das Ganze wird als Provokation verstanden.

Und überprüft: "Der Schutz anderer, insbesondere schwächerer, Gefangener vor Übergriffen durch andere Gefangene ist ein gewichtiger Faktor bei der Entscheidung über die Unterbringung in einer Frauen- oder einer Männeranstalt", schreibt eine Sprecherin der JVA auf TAG24-Nachfrage.

Die Anstalt hält sich auch die rechtliche Möglichkeit einer "ärztlichen oder psychologischen Stellungnahme" vor.

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So dürften mehrere Fachärzte zunächst einschätzen, wie provokant Marla-Svenja tatsächlich ist.

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Die JVA Chemnitz beherbergt Sachsens einzigen Frauenknast.  © Hendrik Schmidt/dpa
Jedem Sachsen-Häftling steht eine Einzelzelle zu.  © Jan Härtel
Von den Fluren in der JVA Chemnitz gehen links und rechts die nummerierten Zellen ab.  © IMAGO/Chempic

Offensichtliche Missbrauchsfälle könnten bislang nicht eindeutig überprüft werden

Die Runden im Innenhof dreht "Insassin" Liebich wohl allein.  © Jan Härtel

Bleibt sie in Chemnitz, wird der Knast-Alltag wohl ziemlich einsam. Aufschluss, Essen, später Hofgang, Einkauf, Sport, Duschen oder Arbeit: überall muss die JVA abwägen, ob Liebich gemeinsam mit anderen Frauen unterwegs sein kann. Denn grundsätzlich hat auch er in seiner Einzelzelle ein Recht auf den "Aufenthalt im Freien", Sport oder auch einer Beschäftigung - aber nicht auf Gemeinschaft.

"So kann aus eben jenen Gründen der Sicherheit und Ordnung auch eine Trennungsanordnung verfügt werden", so die Sprecherin weiter.

Das Justizministerium hat das Problem erkannt: Offensichtliche Missbrauchsfälle könnten bislang nicht eindeutig überprüft werden, schreibt ein Sprecher auf TAG24-Nachfrage. Bei Liebichs Unterbringung hätten sie demnach auch nicht mitzureden.

Justizministerin Constanze Geiert (50, CDU) will dem Missbrauch der Selbstbestimmung entgegentreten.  © Thomas Türpe

Justizministerin Constanze Geiert (50, CDU) und Amtskollegen fordern deshalb schon lange, das Gesetz entsprechend zu reformieren. Der JVA nützt das aber nichts. Sie wird in den kommenden Tagen allein entscheiden müssen, wie mit dem eintrudelnden Liebich umzugehen ist.

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