Chemnitz und Erzgebirge: Zwei Männer müssen nach Polizeikontrollen in den Knast
Chemnitz/Marienberg - Bei Kontrollen der Bundespolizei in Chemnitz und im Erzgebirge ging es für zwei Männer direkt in den Knast.
Wie die Polizei mitteilte, hatte eine Streife am Chemnitzer Hauptbahnhof am Sonntagabend gegen 22.15 Uhr einen 46-Jährigen überprüft. Bei der Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass zu dem Deutschen mehrere Einträge, unter anderem wegen Handelns mit Betäubungsmitteln, vorlagen.
Zudem gab es einen Haftbefehl vom Amtsgericht in Nördlingen. Er war einer Verhandlung wegen Drogenhandels unentschuldigt ferngeblieben.
Der 46-Jährige wurde auf das Revier am Hauptbahnhof gebracht. "Bei der Nachschau in seinen mitgeführten Sachen fanden die Beamten ein Cliptütchen mit weißer kristalliner Substanz und weitere Drogenutensilien", so ein Polizeisprecher.
Am Montag soll der Mann einem Haftrichter vorgeführt werden. Außerdem gab es eine neue Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Türke wieder am Hauptbahnhof auffällig
Auch ein Türke (36), der in der vergangenen Woche am Hauptbahnhof schon auffällig geworden war, ist bereits am Freitag kurzzeitig im Gewahrsam gelandet. Eine Zugbegleiterin informierte die Bundespolizei, das ein Mann aggressiv auf sie zugekommen sei und sie zurückgedrängt habe. Außerdem hatte er ihr ins Gesicht gespuckt. Als er flüchtete, nahm ein Kollege die Verfolgung auf.
Bundespolizisten stellten sowohl den Beschuldigten als auch den Zeugen in der Georgstraße fest. Zwischen den beiden war es zu einer Auseinandersetzung gekommen. "Der Beschuldigte wurde zu Boden gebracht und gefesselt", teilte die Polizei mit.
Der Zeuge blieb unverletzt. Bei dem Beschuldigten handelte es sich um den bereits auffällig gewordenen Türken. Der 36-Jährige kassierte eine Strafanzeige wegen Körperverletzung, Beleidigung und Nötigung. Gegen 20 Uhr konnte er die Polizeidienststelle wieder verlassen.
In der Nacht zu Montag erwischten Bundespolizisten am Grenzübergang Reitzenhain einen 35 Jahre alten Slowaken, der noch eine Geldstrafe offen hatte. Der 35-Jährige war wegen Straßenverkehrsgefährdung zu einer Strafe von über 5000 Euro verurteilt worden.
Bei der Kontrolle konnte er das Geld nicht aufbringen und musste dafür eine 90-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
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