Intensivtäter (17) in Chemnitz festgenommen: Droht ihm die Abschiebung?
Chemnitz - Eine unheimliche Raub-Serie beschäftigt aktuell die Chemnitzer Polizei. Innerhalb eines Monats verzeichneten die Beamten 31 (!) derartige Delikte. In der vergangenen Woche konnte einer der mutmaßlichen Täter (17) festgenommen werden. Er wurde bereits in der Vergangenheit wegen Raubstraftaten auf Bewährung verurteilt. Droht ihm nun die Abschiebung?
"Der 17-jährige syrische Staatsangehörige steht im Verdacht, an mindestens vier Raubstraftaten der vergangenen Woche maßgeblich beteiligt gewesen zu sein", teilte die Polizei in dieser Woche mit.
Eine neu gegründete Ermittlungsgruppe konnte den Teenager aufspüren - via Überwachungsvideos. Da er bereits polizeibekannt war, kamen die Beamten dem mutmaßlichen Täter schnell auf die Spur.
Am vergangenen Freitag klickten die Handschellen, einen Tag später kam er in U-Haft. Laut Polizei handelt es sich bei dem 17-Jährigen um einen Mehrfach-/Intensivtäter. Er wurde unter anderem wegen Raub- und Körperverletzungsdelikten im Mai 2025 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
TAG24 hakte beim sächsischen Innenministerium nach: Wer ist der mutmaßliche Serien-Räuber? Fakt ist: Der Jugendliche wurde im Jahr 2019 als Flüchtling anerkannt. "Aufgrund des bestehenden asylrechtlichen Schutzes wurden bislang keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen eingeleitet", heißt es.
Zumal die Abschiebungen nach Syrien derzeit umstritten sind. Auch in der schwarz-roten Koalition gibt es gegensätzliche Ansichten. Die zentrale Frage: Ist Syrien - trotz des Assad-Sturzes - wieder so sicher, dass Flüchtlinge dorthin zurückkehren können?
So reagiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf den Intensivtäter
Dazu kommt: Abschiebungen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sind schwierig. Im Aufenthaltsgesetz heißt es dazu, dass die Behörde sich vorher vergewissern muss, "dass dieser (der Jugendliche Anm. d. Red.) im Rückkehrstaat einem Mitglied seiner Familie, einer zur Personensorge berechtigten Person oder einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung übergeben wird."
Doch da der 17-Jährige offenbar immer wieder Straftaten begeht, wird nun dennoch gehandelt. "Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat aufgrund der Straftaten ein Verfahren zum Widerruf seines asylrechtlichen Schutzes eröffnet", so das sächsische Innenministerium.
Sollte der Schutzstatus entzogen werden, könnte die Abschiebung folgen. Vorher muss sich der Jugendliche allerdings vor Gericht verantworten. Bis dahin gilt er als unschuldig.
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