Mit über drei Promille unterwegs: Suff-Fahrt endet mit zwei Anzeigen

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Chemnitz - Dank eines aufmerksamen Autofahrers konnte eine Suff-Fahrt durch Chemnitz gestoppt werden, bevor Schlimmeres passierte. Der 58-jährige Fahrer muss sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten.

Der betrunkene Autofahrer fuhr erst gegen ein Verkehrsschild und streifte anschließend einen geparkten Škoda. (Symbolfoto)
Der betrunkene Autofahrer fuhr erst gegen ein Verkehrsschild und streifte anschließend einen geparkten Škoda. (Symbolfoto)  © Daniel Karmann/dpa

Dem Autofahrer war am Donnerstagvormittag ein weiterer Verkehrsteilnehmer um 9.55 Uhr in der Carl-von-Ossietzky-Straße aufgefallen, der augenscheinlich alkoholisiert war und Fahrerflucht begangen haben soll.

Laut des Zeugen soll er stadteinwärts unterwegs gewesen sein und beim Vorbeifahren einen parkenden Škoda gestreift und seine Fahrt anschließend fortgesetzt haben.

Ihm gelang es danach, den Flüchtigen nahe der Ernst-Enge-Straße anzuhalten und ihn aufzuhalten, bis die Beamten eintrafen.

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Während der Unfallaufnahme wurde zudem bekannt, dass der 58-Jährige bereits kurz zuvor gegen ein Verkehrszeichen ebenfalls in der Carl-von-Ossietzky-Straße gefahren war.

Zudem stellte sich heraus, dass der Unfallverursacher stark alkoholisiert war. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen erstaunlichen Wert von 3,56 Promille.

Auch wenn der 58-jährige Deutsche unverletzt blieb, kam er um einen Abstecher ins Krankenhaus nicht herum. Eine Blutentnahme war unumgänglich.

Führerschein einkassiert, zwei Anzeigen erstattet

Der Suff-Fahrer war mit deutlich über drei Promille unterwegs. (Symbolfoto)
Der Suff-Fahrer war mit deutlich über drei Promille unterwegs. (Symbolfoto)  © 123rf/Monika Gruczewicz

Gegen den Suff-Fahrer wurden Anzeigen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort erstattet.

Zudem wurde sein Führerschein sichergestellt. Ihm droht damit nun eine Sperrfrist von bis zu mehreren Jahren, in der ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Zudem muss er eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (den sogenannten "Idiotentest") bestehen.

Der entstandene Gesamtschaden der beiden Unfälle beläuft sich laut Polizeiangaben auf mehr als 12.000 Euro.

Titelfoto: Bildmontage: 123rf/Monika Gruczewicz, Daniel Karmann/dpa

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