Rentnerin in Chemnitzer Pflegeheim getötet: Innenminister nennt Details zum Verdächtigen

Chemnitz - Ein schreckliches Gewaltverbrechen schockierte im Januar 2026 Chemnitz: Eine Bewohnerin (91) eines Altenheims wurde getötet - offenbar von einem Mitarbeiter (23) des Einrichtung. Die Polizei nahm den mutmaßlichen Täter fest. Nun kommen neue Details über den Mann ans Licht.

Laut TAG24-Informationen geschah das schreckliche Verbrechen im Pflegeheim "Haus Steinbachhof" an der Zschopauer Straße. Ein Mitarbeiter (23) wurde festgenommen.
Laut TAG24-Informationen geschah das schreckliche Verbrechen im Pflegeheim "Haus Steinbachhof" an der Zschopauer Straße. Ein Mitarbeiter (23) wurde festgenommen.  © Ralph Kunz

Der 23-jährige Libanese verhielt sich bis zu der mutmaßlichen Tat äußerst vorbildlich: Er reiste im September 2025 legal mit einem Visum zum Zweck der Berufsausbildung nach Deutschland ein, hatte eine eigene Wohnung und bezog keine Sozialleistungen.

Das teilte Sachsens Innenminister Armin Schuster (64, CDU) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit. "Nach den der Ausländerbehörde vorliegenden Informationen war die Person seit September 2025 in der Einrichtung beschäftigt", so Schuster weiter.

Der junge Mann arbeitete demnach bis zur Tat in dem Pflegeheim im Chemnitzer Stadtteil Bernsdorf. Am Abend des 18. Januar dann der Schock: Eine 91-jährige Frau wurde leblos aufgefunden. Die Polizei sprach von einem "gewaltsamen Tod".

Anhand von Zeugenaussagen rückte der 23-jährige Pfleger in den Fokus. Die Ermittler gehen davon aus, dass er die Rentnerin tötete. Die Handschellen klickten, der Mann wurde festgenommen, sitzt seitdem in U-Haft.

Eine anschließende Obduktion der Leiche brachte die Gewissheit: Es war ein Verbrechen. Zur genauen Todesursache machten die Ermittler keine Angaben. Auch der mutmaßliche Killer schwieg.

Sachsens Innenministerium Schuster lässt Frage zu möglichen Vorstrafen offen

Zu möglichen Vorstrafen des Mannes äußerte sich Sachsens Innenminister Armin Schuster (64, CDU) nicht.
Zu möglichen Vorstrafen des Mannes äußerte sich Sachsens Innenminister Armin Schuster (64, CDU) nicht.  © Jan Woitas/dpa

Die AfD-Fraktion fragte bei Innenminister Schuster nach, ob Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren gegen den 23-Jährigen bekannt sind. Eine Antwort darauf gab es nicht. Der Grund: Persönlichkeitsschutz.

Konkret heißt es dazu: "Die erforderliche Abwägung zwischen dem Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der tatverdächtigen Person fällt hier im konkreten Fall unter Berücksichtigung der zuvor dargelegten Grundsätze zugunsten der Letzteren aus."

Noch immer bleibt die Frage nach einem Motiv. Auch dazu äußerte sich der 23-Jährige nicht. Weitere Details werden wohl erst vor Gericht zutage kommen - bis zu einer Verurteilung gilt der Mann weiterhin als unschuldig.

Titelfoto: Bildmontage: Jan Woitas/dpa, Ralph Kunz

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