Weiteres Verfahren nach Überfall auf "Schalom" in Chemnitz

Chemnitz - Die rechtliche Aufarbeitung des Angriffs auf das jüdische Restaurant "Schalom" im August 2018 geht weiter. Nach einem juristischen Hin und Her hat das Landgericht Chemnitz nun das Hauptverfahren gegen einen weiteren Tatverdächtigen (29) eröffnet.

2018 kam es zum Überfall auf das jüdische Restaurant "Schalom" in Chemnitz.
2018 kam es zum Überfall auf das jüdische Restaurant "Schalom" in Chemnitz.  © picture alliance/dpa

Das "Schalom" wurde am 27. August 2018 von Rechtsextremen attackiert - die Neonazis warfen unter anderem Steine und Flaschen auf die Gaststätte und verletzten dabei Inhaber Uwe Dziuballa (59).

Gegen vier Beschuldigte wurde Anklage erhoben - jedoch hatte das Chemnitzer Amtsgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt - die Anklage sei nicht ausreichend gewesen.

Davor wurde ein Angeklagter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Nur gegen einen der vier Beschuldigten wird jetzt noch verhandelt

Staatsanwalt Dr. Patrick Pintaske setzt sich für ein Verfahren ein.
Staatsanwalt Dr. Patrick Pintaske setzt sich für ein Verfahren ein.  © Generalstaatsanwaltschaft Dresden / Jürgen Lösel

Inzwischen erfolgte jedoch die Wende: Nach einer Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen die Nichteröffnung hat das Landgericht Chemnitz das Hauptverfahren gegen einen Angeklagten zugelassen.

Gegen drei andere Angeschuldigte blieb es bei der Einstellung - die Beschwerde wurde verworfen.

Laut Patrick Pintaske (42) von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden geht es um den "Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Landfriedensbruch im besonders schweren Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung", so der Jurist.

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Wann es zur Verhandlung am Amtsgericht kommt, steht noch nicht fest.

Titelfoto: picture alliance/dpa

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