Umzug in die Hauptstadt: Familie Pham-Nguyen hat Chemnitz verlassen

Chemnitz - Das Kapitel Chemnitz ist für Familie Pham-Nguyen beendet. Die Familie hat die Stadt verlassen und ist nach Berlin gezogen.

Pham Phi Son (64) ist schon seit 1987 in Deutschland. Nach einem längeren Aufenthalt in seiner Heimat, hat er sein dauerhaftes Aufenthaltsrecht verloren.
Pham Phi Son (64) ist schon seit 1987 in Deutschland. Nach einem längeren Aufenthalt in seiner Heimat, hat er sein dauerhaftes Aufenthaltsrecht verloren.  © Harry Härtel/Haertelpress

Bereits Ende Juni hatten Pham Phi Son (64) und seine Frau Hoa Nguyen (46) angekündigt mit ihrer Tochter Chemnitz zu verlassen. Wie die Stadt damals mitteilte, hatten die drei einen Umzug nach Berlin beantragt. Die Stadtverwaltung befürwortete den Wunsch und hob die Residenzpflicht auf.

Wie die Freie Presse berichtet, sind die Vietnamesen vorerst zu Bekannten gezogen und haben ihre Wohnung in Kappel geräumt. Im August will die Familie in eine Wohnung in Berlin-Lichtenberg ziehen.

Schon als die Umzugspläne der Familie bekannt wurden, hieß es, dass das Paar durch den Umzug bessere berufliche Perspektiven habe. Beide haben tatsächlich einen unbefristeten Vollzeit-Job bei einem Catering-Unternehmen gefunden. Auch Tochter Emilia sei bereits in einer Grundschule in Berlin angemeldet.

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Ob der Umzug die Chancen auf ein Bleiberecht verbessern, ist noch unklar. Die Anwältin von Pham Phi Son hat bereits einen Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bei den Berliner Behörden gestellt.

Familie wird aktuell nur geduldet

Die Familie Pham-Nguyen Anfang des Jahres bei einer Demonstration auf dem Düsseldorfer Platz in Chemnitz.
Die Familie Pham-Nguyen Anfang des Jahres bei einer Demonstration auf dem Düsseldorfer Platz in Chemnitz.  © Harry Härtel/Haertelpress

Ein solcher Antrag wurde von der Chemnitzer Ausländerbehörde bereits abgelehnt. Aktuell wird die Familie nur geduldet, die drohende Abschiebung ist dadurch vorerst ausgesetzt.

Pham Phi Son war 1987 als Vertragsarbeiter in die DDR gekommen und hatte später ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen. Er verlor es wieder, weil er länger als erlaubt in seiner alten Heimat war. Die Ausländerbehörde sah, unter anderem wegen fehlender Integrationsnachweise, später keine Möglichkeit mehr erneut ein dauerhaftes Bleiberecht zu erteilen.

Der Fall war auch schon zweimal vor der Sächsischen Härtefallkommission, die gegen die Familie entschieden hat. Es wurde noch ein weiterer Antrag gestellt, trotz geringer Erfolgsaussichten.

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Die Lage spitzte sich im Mai zu, als bekannt wurde, dass die vietnamesische Ehe des Paares nicht anerkannt wird. Die Frau und die Tochter sollten daraufhin ausreisen.

Titelfoto: Harry Härtel/Haertelpress

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