Chemnitz: Feuer im Treppenhaus gelegt! Bewohner (19) kommt ins Krankenhaus

Chemnitz - Schon wieder sorgt eine mutmaßliche Brandstiftung im Chemnitzer Heckertgebiet für Ärger! Dabei wurde am gestrigen Sonntagabend ein Bewohner (19) eines Plattenbaus verletzt. Der junge Mann kam in ein Krankenhaus.

Bereits Ende September musste die Feuerwehr zu einem Brand in der Albert-Köhler-Straße ausrücken.
Bereits Ende September musste die Feuerwehr zu einem Brand in der Albert-Köhler-Straße ausrücken.  © Haertelpress

Kurz nach 21 Uhr bemerkte der Bewohner eines Mehrfamilienhauses in der Albert-Köhler-Straße einen Brandgeruch. Als er seine Wohnungstür öffnete, kam ihm eine Rauchwolke entgegen - im Flur der fünften Etage wurden offenbar Papier und Unrat in Brand gesetzt.

Schnell alarmierte der 19-Jährige die Feuerwehr. Gleichzeitig versuchte er, das Feuer selbst zu löschen. "Hierbei erlitt der 19-Jährige Brandverletzungen und wurde leicht verletzt durch Rettungskräfte in ein Krankenhaus gebracht", so ein Polizeisprecher.

Letztendlich konnte die Feuerwehr den Brand komplett löschen. Weitere Hausbewohner wurden nicht verletzt, heißt es von der Polizei.

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Es entstand ein Sachschaden von mehreren Hundert Euro. Vor allem der Fußboden und die Wand wurden stark beschädigt.

Zusammenhang mit Brandstiftung im September? Polizei will Feuerteufel endlich schnappen!

Derzeit ermittelt die Polizei wegen schwerer Brandstiftung. Möglicherweise steht das Feuer im Zusammenhang mit einer weiteren Brandstiftung am 23. September.

Auch damals musste die Feuerwehr zur Albert-Köhler-Straße ausrücken, da im Treppenhaus eines Plattenbaus Pappkartons brannten. Mehrere Bewohner mussten wegen des Verdachts einer Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus.

Nun hofft die Polizei, den Feuerteufel endlich zu schnappen! Daher werden Zeugen gesucht, die am gestrigen Sonntag etwas beobachtet haben oder Hinweise zum Täter geben können. Wer etwas weiß, soll sich bei der Chemnitzer Kriminalpolizei unter der Nummer 0371/3873448 melden.

Sollte der Täter gefunden werden, hat er nichts mehr zu lachen: Ihm droht laut dem Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

Titelfoto: Haertelpress

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