Chemnitz - Das seit Dienstag offiziell geltende Alkoholverbot an Bahnhöfen der Deutschen Bahn (DB) soll bis zum 15. Oktober 2026 schrittweise an rund 5400 Bahnhöfen umgesetzt werden. Der Chemnitzer Hauptbahnhof gehört bereits seit Juni zu den alkoholfreien Bahnhöfen - doch kaum jemand weiß davon.
Bislang weist nur ein Aushang am Haupteingang auf die Regelung hin. Nach Angaben der DB sollen künftig weitere Plakate folgen. Zudem sind Lautsprecherdurchsagen geplant.
Die Hinweise machen darauf aufmerksam, dass im gesamten Bahnhofsbereich der Konsum alkoholischer Getränke sowie das offene Mitführen zum direkten Konsum verboten sind.
Die Regelung gilt in der Bahnhofshalle, auf den Bahnsteigen, den Zugwegen und dem Vorplatz.
Ausgenommen sind verschlossene Getränke, die beispielsweise nach einem Einkauf transportiert werden. "Auch in den gastronomischen Betrieben innerhalb des Bahnhofs darf weiterhin Alkohol getrunken werden", sagt DB-Sprecher Jörg Bönisch.
In Regionalzügen gibt es kein generelles Alkoholverbot
Bei Verstößen drohen Platz- oder Hausverweise. Wiederholte Verstöße können zu einem schriftlichen Hausverbot durch die DB Sicherheit führen.
Die Bundespolizei unterstützt die Durchsetzung der Regelung. Wird ein Hausverbot missachtet, kann die Bahn Strafantrag stellen.
In Regionalzügen gibt es dagegen kein generelles Alkoholverbot. In den am Chemnitzer Hauptbahnhof haltenden Linien RE 3, RE 6, RB 30 und RB 45 ist Alkohol nicht grundsätzlich untersagt.
Fahrgäste können jedoch ausgeschlossen werden, wenn sie dadurch die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs oder andere Reisende gefährden.
Problem nur verlagert
Kommentar von Linus Tresselt
Bis zum 15. Oktober führt die Deutsche Bahn schrittweise an all ihren Bahnhöfen ein Alkoholverbot ein. Der Chemnitzer Hauptbahnhof ist bereits seit Juni alkoholfrei. Verboten ist dort im gesamten Bahnhofsbereich der Konsum alkoholischer Getränke sowie das offene Mitführen zum direkten Konsum. Doch wie sinnvoll ist diese Regelung? Ich denke, sie greift zu kurz.
Ziel der Deutschen Bahn ist es, Bahnhöfe ruhiger, sauberer und sicherer zu machen. Nach Angaben des Unternehmens haben vergleichbare Verbote in Köln und Hamburg die Situation verbessert und die Gewaltkriminalität verringert. Die DB verweist zudem auf Studien zum Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und aggressivem Verhalten.
Bei der Umsetzung bleiben jedoch Lücken. In den Geschäften darf Alkohol gekauft werden, auch in den gastronomischen Betrieben ist der Konsum erlaubt. So kann man beispielsweise im POINT-Shop ein Bier kaufen und direkt vor Ort trinken. Auch außerhalb des Bahnhofsbereichs gelten die Einschränkungen nicht.
Damit begrenzt die Bahn zwar den Alkoholkonsum an bestimmten Orten, löst das Problem aber nicht vollständig. Personen können weiterhin alkoholisiert den Bahnhof betreten, wodurch Konflikte, Pöbeleien oder Gewaltdelikte nicht ausgeschlossen sind.
Auch in Regionalzügen gibt es kein generelles Alkoholverbot. Zwischenfälle mit alkoholisierten Fahrgästen gibt es jedoch nicht nur an Bahnhöfen, sondern auch in Zügen.
Wenn die Deutsche Bahn Sicherheit und Ordnung verbessern will, wäre eine umfassendere Regelung konsequenter wie eben in Köln und Hamburg, wo das Verbot auch für U- und S-Bahnen gilt. In der jetzigen Form besteht die Gefahr, dass das Problem nicht gelöst, sondern lediglich verlagert wird.