Sie können teure Verfahren vermeiden: Chemnitz sucht Friedensrichter

Chemnitz - Wer sich in Chemnitz ehrenamtlich engagieren will, bekommt jetzt eine große Chance: Die Stadt sucht Friedensrichter.

Friedensrichter vermitteln unter anderem bei Nachbarschaftsstreitereien.  © Uwe Meinhold

Die Friedensrichter werden für den Schiedsstellenbezirk VI, Altchemnitz, Bernsdorf, Reichenhain, Markersdorf und Kapellenberg, gesucht. Der Bezirk einer Schiedsstelle umfasst nicht mehr als 50.000 Einwohner.

Bei einer Schiedsstelle handelt es sich um eine außergerichtliche Einrichtung, wo bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wie Nachbarschafts-, kleinen Schadenersatz- oder Mietstreitereien nach gütlichen Einigungen gesucht wird. Damit sollen langwierige und teure Gerichtsverfahren vermieden werden.

Es gibt aber klare Regeln, wer Friedensrichter werden kann, und wer nicht. Zunächst dürfen potenzielle Kandidaten nicht jünger als 30, aber auch nicht älter als 70 sein, und sie dürfen nicht im Schiedsbezirk wohnen.

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Außerdem kann man nicht Friedensrichter werden, wenn man Rechtsanwalt, Notar, Berufsrichter, Staatsanwalt, Polizist oder Justizbediensteter ist.

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Amt für fünf Jahre

In Chemnitz werden für den Schiedsstellenbezirk VI, Altchemnitz, Bernsdorf, Reichenhain, Markersdorf und Kapellenberg neue Friedensrichter gesucht.  © dpa/Jan Woitas

Zudem sind Personen von dem Amt ausgeschlossen, die keine Fähigkeiten zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen oder durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind, gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für Nationale Sicherheit tätig waren.

Bewerber müssen schriftlich erklären, dass die genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen und zustimmen, dass Auskünfte eingeholt werden können.

Friedensrichter werden für fünf Jahre gewählt. Die Wahl findet durch den Stadtrat statt. Es braucht aber auch noch eine Bestätigung durch den Vorstand des zuständigen Amtsgerichts. Sie unterliegen auch der Aufsicht durch das Amtsgericht. Als finanzielle Entschädigung gibt es monatlich 25 Euro für Ausgaben wie Telefonate oder Büromaterial.

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Wer Interesse an dem Amt eines Friedensrichters hat, kann sich noch bis zum 30. Januar 2026 mit einem formlosen schriftlichen Antrag unter Angabe der persönlichen Daten bei der Stadt Chemnitz bewerben. Am besten geht das per Mail an: katrin.hohl@stadt-chemnitz.de

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