2,6 Millionen Euro Kaltmiete pro Jahr! Das kostet der Ämter-Umzug in den Chemnitzer Kaufhof wirklich
Chemnitz - Seit gut einem Jahr sorgt der geplante Ämterumzug aus dem bisherigen Verwaltungszentrum Moritzhof/Alte Post für Schlagzeilen in Chemnitz. Hinter verschlossenen Türen hatte der Stadtrat im Januar 2025 beschlossen, die Verwaltung künftig im ehemaligen Galeria-Kaufhof-Gebäude am Neumarkt unterzubringen. Jetzt liegen TAG24 erstmals die konkreten Kosten vor – und die werfen neue Fragen auf.
Demnach zahlt die Stadt für das Gebäude über einen Zeitraum von 15 Jahren rund 40 Millionen Euro (2,6 Millionen Euro jährlich) Miete an die Berliner Krieger-Gruppe – Betriebskosten noch nicht eingerechnet.
Zum Vergleich: Wären die Ämter im bisherigen Verwaltungszentrum Moritzhof geblieben, hätte die Stadt nach dem günstigsten Angebot jährlich rund 2,2 Millionen Euro Miete gezahlt. Über 15 Jahre wären das etwa 31 Millionen Euro.
Das Rathaus wollte die konkreten Zahlen nicht bestätigen. "Die jährliche Kaltmiete des zukünftigen Verwaltungsstandortes liegt in einer marktüblichen Preisspanne für die innerstädtische Lage", so eine Sprecherin.
Sie nannte lediglich Mehrkosten "von etwa vier Millionen Euro auf zehn Jahre – Unterschied reiner Mietkosten ohne Berücksichtigung weiterer Faktoren."
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Zusätzlicher Ärger im alten Verwaltungszentrum
Bei der Mietfläche fällt auf: Im ursprünglichen Mietgesuch der Stadt aus dem Jahr 2024 waren rund 11.000 Quadratmeter Bürofläche vorgesehen. Im Glasbau leistet sich das Rathaus großzügige 13.300 Quadratmeter für die Ämter.
Die Stadt erklärt das Raum-Plus so: "Der Mehrbedarf an Mietfläche ist auf den Zuschnitt der Immobilie zurückzuführen. Zudem wurden die Prozesse für ein bürgerfreundliches Verwaltungsgebäude zeitgemäß optimiert."
Zusätzlicher Ärger droht aus dem bisherigen Verwaltungszentrum: Der Eigentümer des Moritzhofs hat nach Angaben der Stadt mündlich angekündigt, Schadensersatz wegen eines Instandhaltungsrückstaus geltend zu machen.
Nach TAG24-Informationen geht es um rund 2,3 Millionen Euro. Das Rathaus räumte ein, mögliche Ansprüche müssten rechtlich geprüft und mit den vertraglichen Erneuerungspflichten des Vermieters abgeglichen werden.
Titelfoto: Kristin Schmidt

