Dresden-Inzidenz sinkt: Was gilt nun für die gelockerte Maskenpflicht beim Shopping?

Dresden - Erst kürzlich entfiel in Sachsen die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung in Supermärkten und Geschäften tragen zu müssen. Voraussetzung: Die Inzidenz liegt unter 10. Dann stiegen die Infektionszahlen in Dresden, nun sanken sie wieder ab. Was also gilt jetzt? TAG24 erklärt, worauf man achten muss.

Oben ohne Shoppen: Viele Dresdner nutzten die gelockerte Regelung für einen Stadtbummel auf der Prager Straße.
Oben ohne Shoppen: Viele Dresdner nutzten die gelockerte Regelung für einen Stadtbummel auf der Prager Straße.  © Thomas Türpe

Keine Maske mehr im Supermarkt und in Geschäften: Diese Regelung trat am 15. Juli im gesamten Freistaat in Kraft. Allerdings muss dafür die Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen Stadt unter zehn liegen.

Wenn sich die Inzidenz fünf Tage in Folge über der 10er-Hürde befindet, wird die Regelung am darauffolgenden Tag gestrichen.

Beispiel: Von Montag bis Freitag liegt der Sieben-Tage-Wert in Dresden über zehn, ab Sonntag würde die Maskenpflicht dann zumindest in der Landeshauptstadt wieder gelten.

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Maßgebend sind hierfür die Zahlen des Robert-Koch-Institutes (RKI).

Diese werden täglich in den frühen Morgenstunden im Dashboard aktualisiert. Auch die Landeshauptstadt veröffentlicht eigene Corona-Fallzahlen, diese erscheinen täglich gegen Mittag auf der Webseite der Stadt und werden auch im TAG24-Corona-Ticker abgebildet.

Am Montag, dem 19. Juli und am Dienstag, dem 20. Juli lag die Inzidenz laut RKI bei 10,2. Am heutigen Mittwoch sank diese jedoch und beträgt laut Meldung nur noch 7,2.

Heißt: Die Maskenpflicht bleibt weiterhin ausgesetzt, weil der Sieben-Tage-Schnitt unter zehn liegt. Nur wenn die Inzidenz ab Donnerstag wieder konstant fünf Tage in Folge über zehn läge, käme wieder eine Verschärfung in Sicht. Das wäre nun frühestens ab kommenden Mittwoch möglich.

Jedoch muss betont werden, dass die sächsischen Kommunen die Corona-Regeln nach Bedarf auch verschärfen können. Sollte sich das Infektionsgeschehen also verschlechtern, könnte das Rathaus die Maskenpflicht schneller wieder einführen.

Weiterhin Maskenpflicht-Schilder zu sehen: Muss ich eine tragen?

Auch, wenn eine Maske teilweise keine Pflicht mehr ist: Wer sie trägt, schützt sich und andere.
Auch, wenn eine Maske teilweise keine Pflicht mehr ist: Wer sie trägt, schützt sich und andere.  © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Nach wie vor herrscht vor einigen Supermärkten oder auch Geschäften Verwirrung. Denn noch immer sind Schilder mit der Aufschrift "Zutritt nur mit Mund-Nasen-Bedeckung" zu sehen.

Fakt ist, diese Regel gilt nicht mehr offiziell, man kann sich aber trotzdem daran halten. Denn immerhin ist bewiesen, dass das kleine Stück Stoff nicht nur andere vor dem Coronavirus schützt.

Auch bei einem selbst wird die Gefahr einer Infektion verringert, und das nicht nur durch FFP2-Masken!

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Denn durch das Maskentragen fassen sich viele Menschen nicht mehr so oft ins Gesicht und achten mehr auf Hygiene wie Händewaschen. Das verringert die Gefahr, sich durch eine Schmierinfektionen (beispielsweise wenn ein Erkrankter etwas vor einem angefasst hat) mit dem Virus anzustecken.

Noch hängen wohl allein deshalb viele Maskenpflicht-Schilder, weil sich die Regelungen schnell ändern können und Maske-Tragen weiterhin der sicherere Weg ist.

Im öffentlichen Personennahverkehr ist das Tragen einer OP- oder auch FFP2-Maske ohnehin weiterhin verpflichtend.

Sachsen ist das einzige Bundesland, dass die Maskenpflicht in Geschäften sowie Supermärkten entschärft hat. Und das, obwohl die Impfkampagne im Freistaat langsam an Fahrt verliert.

Alle anderen Regelungen gelten unverändert weiter, nachzulesen im TAG24-Bericht Sachsen verlängert bestehende Corona-Regeln bis Ende August.

Titelfoto: Thomas Türpe

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