49-Euro-Ticket ab sofort bei den DVB bestellbar! So bekommt Ihr den bundesweit gültigen Fahrschein

Dresden - Das Buchungsformular für das Deutschlandticket ist nun auf der Website der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) freigeschaltet worden. Somit haben sowohl Abo-Kunden als auch Nicht-Abo-Kunden der DVB die Möglichkeit, das bundesweit gültige Nahverkehrsticket ab dem 1. Mai zu erhalten.

Die Dresdner Straßenbahnen können ab dem 1. Mai auch mit dem Deutschlandticket genutzt werden. Die DVB hat dafür nun die Vorbestellung gestartet.
Die Dresdner Straßenbahnen können ab dem 1. Mai auch mit dem Deutschlandticket genutzt werden. Die DVB hat dafür nun die Vorbestellung gestartet.  © Thomas Türpe

Wenn Ihr bereits ein DVB-Abo besitzt, dann könnt Ihr Euch unter www.dvb.de/de-de/mein-abo/bestellung über den Reiter "Abo verwalten" anmelden und das bestehende Ticket zum 1. Mai in das Deutschlandticket umändern.

Dies gilt auch für Abonnenten des 9-Uhr-Tickets sowie des Jobtickets. Für Studenten und Dresden-Pass-Inhaber gibt es noch keine Lösung. Laut DVB werden dazu derzeit "Gespräche mit Studierendenräten und der Stadt Dresden geführt".

Als Nicht-Abo-Kunde könnt Ihr ebenfalls unter www.dvb.de/de-de/mein-abo/bestellung über den Reiter "Abo bestellen" das Deutschlandticket mit individuellem Gültigkeitsbeginn vorbestellen.

Wegen Reparatur: Diese Straßenbahnen werden ab Freitag umgeleitet
DVB - Dresdner Verkehrsbetriebe Wegen Reparatur: Diese Straßenbahnen werden ab Freitag umgeleitet

Direkt zu Beginn des Bestellformulars können auch Zusatztickets beispielsweise für die Mitnahme von Fahrrad, Hund oder einer weiteren Person im VVO ("Plus Mitnahme") ausgewählt werden. Diese Vorteile sind im Deutschlandticket nicht enthalten.

Zudem besteht die Auswahl-Möglichkeit, das 49-Euro-Ticket als Chipkarte oder als Handy-Ticket für die App "DVB mobil" zu ordern.

Falls Ihr Euer DVB-Abo wie bisher mit den inkludierten Zusatzleistungen auch ab dem 1. Mai beibehalten wollt, braucht Ihr nicht aktiv zu werden. Das Abo läuft dann ganz normal mit der bisher bekannten Gültigkeit weiter.

Titelfoto: Thomas Türpe

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